16.05.2023

Haftplichtschaden

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391943 Antworten

    Uwe Zinke
    Gast

    Hallo!

    Mir ist vor einigen Tagen etwas Unangenehmes passiert: nach einer Feier war ich sehr betrunken und habe mich während der Rückfahrt in das (relativ neue) Auto eines Bekannten heftig übergeben. Der ganze Rückraum des Wagens samt Rückbank und eine Tür (es war wohl sogar Flüssigkeit von der Scheibe in die Tür gelaufen) mussten angeblich komplett gereinigt und noch „behandelt“ werden. Nun fordert dieser Bekannte von mir, dass ich die Innenreinigung des Wagens (knapp 400€) bezahlen soll. Er hat darüber keine Rechnung, weil die Reinigung zwar von einer Fachfirma, aber zum Sonderpreis „nebenbei“ gemacht wurde.

    Muss ich das wirklich einfach so bezahlen?

    Wenn ich das meiner Versicherung angebe, wird sie wegen des Alkohols vermutlich nicht einspringen; wenn ich nun angeben würde, dass ich mich z. B. wegen verdorbenen Essens übergeben habe, ist das dann schon Versicherungsbetrug? 

  • Autor
    Antworten
  • #391973 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Ich verstehe. In diesem Fall ist es wichtig zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung in der Regel Schäden abdeckt, die Sie anderen zufügen. Es ist möglich, dass Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reinigung des Autos Ihres Freundes übernimmt. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen und sich direkt an Ihre Versicherung zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

    Es ist immer am besten, ehrlich mit Ihrer Versicherung zu sein und genaue Informationen bereitzustellen. Eine falsche Aussage gegenüber einer Versicherung kann als Versicherungsbetrug angesehen werden.

Antworten auf: Haftplichtschaden
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