01.05.2023

Haftpflichtschaden der gegenerischen Versicherung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391789 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hallo,
    ich bin am 12.03.23 unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten. Dabei würde ein Sachverständigengutachten gemacht, welches einen Wiederbeschaffungswert von 6300 Euro für meinen verunfallten Seat Leon erstellte. Der Restwert wurde aufgrund eines wirtschaftlichen Totalschadens laut meines Gutachters mit 3 Geboten auf 700 Euro bewertet. Nun hat mir die gegnerische Versicherung ein verbindliches Kaufangebot für mein Auto von 2200 Euro gemacht, welches bis zum 5.5.23 gültig ist. Meinen Restwert beziffert die gegnerische Versicherung allerdings noch höher nämlich 2400 Euro. Die 2400 Euro haben sie nun von meinem Widerbeschaffungswert abgezogen. Das Fahrzeug wurde aber zwischenzeitlich in Eigenleistung repariert und ist somit wieder nutzungsfähig und wird von mir weitergefahren.

    Nun die Frage:
    Habe ich eine Chance die Differenz des Restwertes vom Gutachter (700 E) zu Versicherung über Autopol (2200 bzw 2400E) zu erhalten?

  • Autor
    Antworten
  • #391804 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Es ist möglich, dass Sie Anspruch auf die Differenz zwischen dem von Ihrem Gutachter bewerteten Restwert von 700 Euro und dem von der gegnerischen Versicherung angebotenen Restwert von 2400 Euro haben. Dies hängt jedoch von den Umständen Ihres Unfalls und den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice ab.

    Grundsätzlich sind Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs zu erstatten, wenn es bei einem Unfall irreparabel beschädigt wurde. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der benötigt wird, um ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt zu erwerben. Wenn der Wiederbeschaffungswert zusammen mit dem Restwert höher ist als der Fahrzeugwert vor dem Unfall, wird der Unfall als wirtschaftlicher Totalschaden bezeichnet.

    Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, sofern dieser von einem unabhängigen Sachverständigen bestimmt wurde. Wenn die gegnerische Versicherung Ihnen ein verbindliches Kaufangebot für Ihr Fahrzeug gemacht hat, können Sie dieses Angebot annehmen oder ablehnen. Wenn Sie das Angebot ablehnen, müssen Sie jedoch nachweisen, dass das Angebot nicht angemessen ist und dass der tatsächliche Restwert niedriger ist als das Angebot.

    Es ist wichtig, dass Sie sich mit Ihrem Gutachter und Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um die Details des Gutachtens und der Versicherungspolice zu besprechen und herauszufinden, ob Sie Anspruch auf die Differenz zwischen dem von Ihrem Gutachter bewerteten Restwert und dem von der gegnerischen Versicherung angebotenen Restwert haben. Wenn Sie glauben, dass das Angebot der Versicherung nicht angemessen ist, sollten Sie auch rechtlichen Rat von einem Anwalt für Versicherungsrecht einholen, um Ihre Rechte und Optionen zu verstehen. Diesen finden Sie auf dieser Seite: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Versicherungsrecht

Antworten auf: Haftpflichtschaden der gegenerischen Versicherung
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