11.05.2023

Guter Freund in Haus eingezogen – Rechte bezüglich Auszug?

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    Diskussion
  • #391908 Antworten

    Anonym
    Gast

    Guten Tag,

    vor 10 Monaten ist ein guter Freund von mir und meinem Ehemann aufgrund einer finanziellen Notsituation in unser Haus (Eigentum) eingezogen. Er hat dort ein Gästezimmer bezogen. Wir hatten am Anfang mündlich ausgemacht, dass er 120 € im Monat zahlt, um Nebenkosten zu decken. Nach zwei Monaten wurde sein Konto gehackt und er hat uns mitgeteilt, dass er ein paar Monate nicht zahlen kann. In der Zwischenzeit wurde der Zeitpunkt, an dem er laut seiner Aussage wieder zahlen könnte, drei Mal aus verschiedenen Gründen verschoben und es deutet sich an, dass er dies auch ein viertes Mal tun wird.

    Wir haben langsam das Gefühl, dass wir belogen und ausgenutzt werden und möchten daher ein klärendes Gespräch führen, wenn er tatsächlich ein viertes Mal den Zeitpunkt der Zahlung verschiebt. Je nachdem wie sich dieses Gespräch entwickelt spielen wir mit dem Gedanken ihn aus dem Haus zu werfen, wissen aber nicht welche Rechte er diesbezüglich hat. Es existiert kein Mietvertrag, er ist offiziell unter unserer Adresse gemeldet und hat bis auf 2x 120 Euro in bar nichts beigetragen außer ab und zu Getränke oder z.B. Klopapier mitzubringen. Ansonsten zahlt jeder für sich die Lebensmittel.

    Da er über einen längeren Zeitraum bei uns gelebt hat und bei uns gemeldet ist denke ich, dass er gewisse Rechte hat, kann darüber aber nichts im Internet finden. Kann mir hier jemand etwas über seine und unsere Rechte sagen?

    Viele Grüße

  • Autor
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  • #391976 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Ein Untermieter kann sein Benützungsrecht ausschließlich vom Hauptmieter ableiten und steht in keinem Vertragsverhältnis mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer . Für die Untermieterin/den Untermieter gelten prinzipiell die gleichen Kündigungsbeschränkungen wie für die Untervermieterin/den Untervermieter . Wenn die Untervermieterin/der Untervermieter ihr/sein Hauptmietverhältnis auflöst, endet faktisch zumeist auch das Untermietverhältnis . Es ist wichtig zu beachten, dass viele der im Mietrechtsgesetz (MRG) vorgesehenen Rechte der Mieterin/des Mieters nur bei Hauptmietverträgen gelten.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Stellung des Mannes in Ihrem Haus von verschiedenen Faktoren abhängt. Wenn er als Untermieter betrachtet wird, gelten für ihn bestimmte Rechte und Pflichten. Wenn er jedoch nicht als Untermieter betrachtet wird, können andere Regeln gelten. In jedem Fall empfehle ich Ihnen dringend, sich an einen Anwalt für Mietrecht zu wenden, um weitere Informationen und rechtliche Beratung zu erhalten.

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