22.10.2024

Gedenkbuch über einen verstorbenen Chorleiter

  • Ersteller
    Diskussion
  • #398042 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hallo und guten Tag, ich habe diesen beigefügten Text als kleines Buch drucken lassen und als Trauerbewältigung und Ehrerbietung an die Sangeskollegen des Männergesangsverein und des Kirchenchores für 5€ verkauft, zu vor habe ich es zur Ansicht ausgelegt. Ich hab nach der Beerdigung von Gerhard Müller, der Dirigent von den beiden Chören war, mit der Witwe gesprochen das ich ein Gedenkbuch zu Ehren des verstorbenen an die Sänger und Sängerinnen und an die Familie verkaufen will. Sie war darüber sehr erfreut, das jemand so was macht. Ich habe dann eine Stunde später, in Anwesenheit eines Zeugen mit der Tochter des verstorbenen gesprochen, Sie war über das Vorhaben begeistert. Zwei Tage nach dem Verkauf hat die Witwe den Vorstand des Männerchores angeschrieben, dieser hat folgendes mir gesagt, ich soll die Bücher wieder einsammeln, es wäre nicht rechtens seitens der Witwe., dies habe ich getan, 90% der Bücher sind zurück. Kann da noch was an rechtlichen Ansprüchen an mich kommen?

  • Autor
    Antworten
  • #425797 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Guten Tag,

    es tut mir leid zu hören, dass Sie in einer solch schwierigen Situation sind. Lassen Sie uns die rechtlichen Aspekte Ihres Falls Schritt für Schritt klären.

    1. **Urheberrecht**: Wenn Sie einen Text verfasst haben, sind Sie der Urheber. Jedoch könnte es sein, dass der Inhalt des Buches urheberrechtlich geschützte Materialen von Dritten enthält. Stellen Sie sicher, dass Sie das Recht zur Veröffentlichung und zum Verkauf des gesamten Inhalts haben.

    2. **Einverständnis der Familie**: Es klingt so, als ob Sie vor dem Verkauf mit der Witwe und der Tochter des Verstorbenen gesprochen und ihre Zustimmung eingeholt haben. Wenn diese Zustimmung jedoch widerrufen wurde, könnte es problematisch werden. Das Wegnehmen der Bücher könnte auf einen Widerruf der einst erteilten Genehmigung hinweisen.

    3. **Rechtliche Ansprüche**: In Deutschland kann die Familie des Verstorbenen unter Umständen Ansprüche auf Unterlassung oder sogar Schadensersatz geltend machen, insbesondere wenn sie der Meinung sind, dass der Verkauf des Buches gegen das Recht auf Privatsphäre oder zu Ehren des Verstorbenen verstößt. Da Sie aber bereits 90% der Bücher zurückgenommen haben, zeigen Sie Bereitschaft, die Angelegenheit einvernehmlich zu klären.

    4. **Nächste Schritte**: Es wäre ratsam, einen Anwalt aufzusuchen, der auf Urheberrecht oder Erbrecht spezialisiert ist, um Ihre Situation genauer zu analysieren und rechtliche Grundlagen zu klären. Ein Anwalt kann Sie darüber informieren, ob und welche rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet werden könnten.

    Ich empfehle Ihnen, sich in einem solchen Fall rechtzeitig professionelle Unterstützung zu suchen. Sie können einen Anwalt über diesen Link finden: [Rechtsanwalt suchen](https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Urheberrecht).

    Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können und es immer am besten ist, sich von einem qualifizierten Anwalt beraten zu lassen.

    Ich hoffe, Ihnen helfen zu können und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.

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