Führerscheinantrag falsch durch Fahrschule ausgefüllt, wer haftet?
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Diskussion
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Hallo zusammen,
ich habe aktuell einen Fall eines meiner Kinder, welches sich für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 angemeldet hat. Letztere besagt, dass die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt wird. Dass der Führerschein mit dieser Schlüsselzahl abgelegt werden soll, wurde im Ausbildungsvertrag mit Unterschrift festgehalten.
Nun wurde der Führerscheinantrag für die Führerscheinstelle durch die Fahrschule ausgefüllt, leider fälschlich, ohne die Schlüsselzahl. Ich selbst habe diesen dann bei der Führerscheinstelle abgegeben. Der Fehler ist der Fahrschule erst im nachhinein aufgefallen, nachdem ich die Kosten für die reguläre Führerscheinanmeldung bereits beglichen habe. Nun hat mich die Fahrschule darauf hingewiesen ist, dass der Antrag falsch ausgefüllt war und ich solle für die Kosten aufkommen und die Anmeldegebühr der Führerscheinstelle nocheinmal zahlen.
Nach meiner Rechtsauffasung hat derjenige die Kosten zu tragen, der für den entstandenen