03.07.2022

Freistellung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #387795 Antworten

    Anonym
    Gast

    Guten Tag,
    Ich hatte in meinem
    Betrieb unter Rücksicht der gesetzlichen Frist gekündigt. Zwei Tage nach der Abgabe meiner Kündigung hatte ich eine Kündigung von meinem Arbeitgeber im Briefkasten. Dort stand, dass Sie mich kündigen und mich freistellen. Und das unter Abrechnung auf noch etwaig bestehende Urlaubsansprüche und freizeitausgleichsansprüche bis zu dem oben angegebenen Beendigungsdatum von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung.

    Nun habe ich etwa die Hälfte meines normalen Gehaltes bekommen. Da wollte ich nachfragen, ob das rechtens ist oder nicht ?

    Vielen Dank für ihre Hilfe.

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