Frau
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Diskussion
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Ich habe ein Pfändungsschutzkonto, auf dem Pfändungen sind. Ich erhalte Rente und habe einen Minijob und liege etwas unter der Pfändungsgrenze monatlich damit. Nun wird einmalig im Oktober durch meinen Arbeitgeber die 300,– Energiepauschale mit überwiesen. Die Bank meint, dass dieser Betrag gepfändet werden wird, da ich somit EINMALIG über der Pfändungsgrenze liegen werde. Das kann und darf doch nciht sein! Jedem Bürger stehen diese 300,– zu. Auch ich in meiner Situation muss die erhöhten Energiekosten ja leisten.
Meine Frage: ist dieser Betrag (als öffentliche Leistung der Bundesregierung) pfändbar? Anmerkung: ich erhalte keine Sozialleistungen.
Darf die Bank den Betrag pfänden?
Für eine zeitnahe verbindliche Antwort wäre ich sehr dankbar.