Fragen zur Familienzusammenführung
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Diskussion
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft und habe dieses Jahr am 30.08. meine Frau mit Bosnischer Staatsbürgerschaft geheiratet.
Wenn ich das richtig verstehe, darf sie ob sofort bei mir in Deutschland leben. Sie muss lediglich innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft bei den Behörden in Deutschland ein Aufenthaltsdokument beantragen. Ist das korrekt?
Darf sie auch ab sofort ganz offiziell in Deutschland berufstätig sein?
Vielen Dank im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Baier
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