Fahren unter Drogeneinfluss (THC) und MPU – rechtliche Fragen
Einordnung des Falls:
Die von Ihnen geschilderte Frage fällt in das Rechtsgebiet des Straßenverkehrsrechts.
Analyse des Sachverhalts:
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Erstvergehen:
Das Fahren unter Drogeneinfluss mit einem THC-Wert von 1,8 ng/ml Blut ist ein Erstvergehen.
Einschlägige Gesetze:
- § 24a StVG: Fahren unter Drogeneinfluss
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Strafen:
Die Strafen für ein Erstvergehen sind ein Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe.
Einschlägige Gesetze:
- § 25 StVG: Bußgeldkatalog
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MPU:
Bei einem erstmaligen Fahren unter Drogeneinfluss kann die Fahrerlaubnisbehörde die Anordnung einer MPU anordnen.
Einschlägige Gesetze:
- § 13 FeV: Medizinisch-psychologische Untersuchung
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Entkriminalisierung:
Ab dem 01.04.2024 wird der Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf entkriminalisiert.
Einschlägige Gesetze:
- Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Empfehlung:
Ich empfehle Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Die telefonische Rechtsberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Fall mit einem Anwalt zu besprechen und die rechtlichen Schritte zu besprechen.
Buchung einer telefonischen Rechtsberatung:
Sie können eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.
Suche nach einem Anwalt für Verkehrsrecht:
Sie können auf rechtsanwalt.com nach einem Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe suchen
Hinweis:
Diese Angaben dienen lediglich der ersten Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um Ihre Rechte zu wahren.
Zu Ihrer Frage:
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Strafen:
Die Strafen für ein Erstvergehen (Fahrverbot, Geldstrafe, Punkte) sind unabhängig von der Entkriminalisierung zu begleichen.
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MPU:
Ob die MPU noch absolviert werden muss, ist unklar. Es ist möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Anordnung der MPU zurücknimmt, wenn die Entkriminalisierung erfolgt ist. Es ist aber auch möglich, dass die Behörde die MPU weiterhin anordnet.
Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um die rechtlichen Schritte im Einzelfall zu besprechen.
Zusätzliche Hinweise:
- Sie können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde informieren, ob die MPU noch absolviert werden muss.
- Sie können auch einen Anwalt um Rat fragen, wie Sie sich gegen die Anordnung der MPU wehren können.