Hallo Anonym,
Ihr Fall betrifft mehrere rechtliche Aspekte, darunter Gewährleistungsrechte beim Gebrauchtwagenkauf, arglistige Täuschung und mögliche Vertragsunwirksamkeiten.
1. Vertragliche Unstimmigkeiten
Sie haben das Fahrzeug für 8.500 € gekauft, obwohl im Vertrag nur 7.200 € eingetragen wurden. Dies könnte problematisch sein, da ein abweichender Kaufpreis im Vertrag möglicherweise Streitigkeiten über die tatsächliche Vereinbarung verursacht. Sollten Sie nachweisen können, dass tatsächlich 8.500 € gezahlt wurden (zum Beispiel durch einen Zeugen oder eine schriftliche Bestätigung), könnte dies eine Rolle bei der Rückforderung spielen.
2. Mängel am Fahrzeug
Nach Ihrer Schilderung war der Motor bereits erheblich beschädigt, möglicherweise durch das Fahren ohne Öl. Zudem gibt es Anhaltspunkte, dass der Verkäufer das Problem kannte, da er den Karter ausgetauscht hat. Falls der Verkäufer Ihnen vor dem Kauf versicherte, dass Motor und Getriebe in einwandfreiem Zustand sind, könnte dies eine arglistige Täuschung darstellen.
3. Bedeutung der Deklaration als „Bastlerfahrzeug“
Wenn ein Fahrzeug als „Bastlerfahrzeug“ verkauft wird, bedeutet dies in der Regel, dass es ohne jegliche Gewährleistung verkauft wird. Allerdings kann eine solche Klausel unwirksam sein, insbesondere wenn der Verkäufer Ihnen zugleich zusichert, dass wichtige Teile in Ordnung sind. Zudem darf der Verkäufer Mängel nicht arglistig verschweigen.
4. Ihre möglichen Ansprüche
Da der Verkäufer von den Mängeln gewusst haben könnte, könnten Sie rechtlich vorgehen und fordern:
- Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags (Auto zurück, Geld zurück), falls Arglist nachweisbar ist.
- Eine Minderung des Kaufpreises (Teilrückzahlung).
- Schadensersatz für notwendige Reparaturen, falls der Mangel bereits bei Kauf bestand.
5. Schwierigkeiten durch den Fahrzeugexport
Da das Fahrzeug schon außer Landes gebracht wurde und verzollt ist, könnte dies Rückabwicklungen erschweren. Ein deutscher Gerichtsort wäre in der Regel dennoch zuständig, sofern der Kaufvertrag in Deutschland geschlossen wurde.
6. Nächste Schritte
Ich empfehle Ihnen:
- Den Verkäufer schriftlich per Einschreiben zur Nachbesserung oder Rückerstattung unter Fristsetzung aufzufordern.
- Alle Beweise (Barzahlungsfoto, Werkstattbericht, Nachrichten des Verkäufers) zu sichern.
- Möglichst schnell einen Anwalt für Kaufrecht aufzusuchen, da durch den Export kompliziertere rechtliche Fragen entstehen.
Hier finden Sie einen passenden Anwalt für Kaufrecht.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort keine rechtsverbindliche Beratung darstellt. Ein Anwalt kann Ihren Fall individuell bewerten und die besten Schritte mit Ihnen besprechen.
Viele Grüße
Ihr Rechtsberater