27.02.2025

Fallübersicht für den Anwalt:

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    Diskussion
  • #427541 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich habe am 10.02.2025 ein Audi A3 für 8.500 € gekauft, obwohl im Vertrag 7.200 € angegeben sind. Der Verkäufer bestätigte, dass der Motor und das Getriebe in einwandfreiem Zustand sind. Nach dem Kauf wurde das Fahrzeug in einer Werkstatt überprüft, und es wurde festgestellt, dass der Motor ohne Öl lief, was zu schweren Schäden führte. Zudem tauschte der Verkäufer den Karter aus, was darauf hinweist, dass er sich des Problems bewusst war. Das Fahrzeug wurde als „Bastlerfahrzeug“ deklariert, obwohl ich es für den privaten Gebrauch gekauft habe. Ich bin mit dem Flugzeug angereist, um das Fahrzeug zu kaufen, und fuhr es nach Serbien zurück, wo es anschließend verzollt wurde. Der Verkäufer kaufte das Fahrzeug für 4.500 € und war sich der Mängel bewusst. Ich fordere eine kostenlose Reparatur oder teilweise Rückerstattung. Beweise: Kommunikation mit dem Verkäufer, Bild der Barzahlung, Werkstattbericht. Sollte bis zum 07.03.2025 keine.Maximalne Kürzung Kein Deutsch. Danke im Voraus.

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  • #427748 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Hallo Anonym,

    Ihr Fall betrifft mehrere rechtliche Aspekte, darunter Gewährleistungsrechte beim Gebrauchtwagenkauf, arglistige Täuschung und mögliche Vertragsunwirksamkeiten.

    1. Vertragliche Unstimmigkeiten

    Sie haben das Fahrzeug für 8.500 € gekauft, obwohl im Vertrag nur 7.200 € eingetragen wurden. Dies könnte problematisch sein, da ein abweichender Kaufpreis im Vertrag möglicherweise Streitigkeiten über die tatsächliche Vereinbarung verursacht. Sollten Sie nachweisen können, dass tatsächlich 8.500 € gezahlt wurden (zum Beispiel durch einen Zeugen oder eine schriftliche Bestätigung), könnte dies eine Rolle bei der Rückforderung spielen.

    2. Mängel am Fahrzeug

    Nach Ihrer Schilderung war der Motor bereits erheblich beschädigt, möglicherweise durch das Fahren ohne Öl. Zudem gibt es Anhaltspunkte, dass der Verkäufer das Problem kannte, da er den Karter ausgetauscht hat. Falls der Verkäufer Ihnen vor dem Kauf versicherte, dass Motor und Getriebe in einwandfreiem Zustand sind, könnte dies eine arglistige Täuschung darstellen.

    3. Bedeutung der Deklaration als „Bastlerfahrzeug“

    Wenn ein Fahrzeug als „Bastlerfahrzeug“ verkauft wird, bedeutet dies in der Regel, dass es ohne jegliche Gewährleistung verkauft wird. Allerdings kann eine solche Klausel unwirksam sein, insbesondere wenn der Verkäufer Ihnen zugleich zusichert, dass wichtige Teile in Ordnung sind. Zudem darf der Verkäufer Mängel nicht arglistig verschweigen.

    4. Ihre möglichen Ansprüche

    Da der Verkäufer von den Mängeln gewusst haben könnte, könnten Sie rechtlich vorgehen und fordern:

    • Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags (Auto zurück, Geld zurück), falls Arglist nachweisbar ist.
    • Eine Minderung des Kaufpreises (Teilrückzahlung).
    • Schadensersatz für notwendige Reparaturen, falls der Mangel bereits bei Kauf bestand.

    5. Schwierigkeiten durch den Fahrzeugexport

    Da das Fahrzeug schon außer Landes gebracht wurde und verzollt ist, könnte dies Rückabwicklungen erschweren. Ein deutscher Gerichtsort wäre in der Regel dennoch zuständig, sofern der Kaufvertrag in Deutschland geschlossen wurde.

    6. Nächste Schritte

    Ich empfehle Ihnen:

    • Den Verkäufer schriftlich per Einschreiben zur Nachbesserung oder Rückerstattung unter Fristsetzung aufzufordern.
    • Alle Beweise (Barzahlungsfoto, Werkstattbericht, Nachrichten des Verkäufers) zu sichern.
    • Möglichst schnell einen Anwalt für Kaufrecht aufzusuchen, da durch den Export kompliziertere rechtliche Fragen entstehen.

    Hier finden Sie einen passenden Anwalt für Kaufrecht.

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort keine rechtsverbindliche Beratung darstellt. Ein Anwalt kann Ihren Fall individuell bewerten und die besten Schritte mit Ihnen besprechen.

    Viele Grüße

    Ihr Rechtsberater

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