23.06.2023

Fahrzeug entspricht nicht den vom Verkäufer gemachten Angaben & Defekt

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    Anonym
    Gast

    Ich habe vor 14 Tagen einen Gebrauchtwagen (Bj 2015) beim Händler übernommen. Bei den heißen Tagen stellte ich fest, das der Ford Focus nicht kühlt. Da die Klimaanlage nicht funktionierte, hat der Verkäufer mir den Betrag für die Wartung überwiesen. Heute wurde bei Pit Stop allerdings festgestellt, das die Anlage undicht ist und im Moment ist es noch fraglich, ob die mitgekaufte Gebrauchtwagengarantie dies übernimmt da in deren Vertrag nur einige Bauteile aufgelistet sind. Des weiteren hat der Verkaufer nicht zutreffende Angaben zur Ausstattung gemacht die aus der Luft gegriffen waren. Vorsorglich habe ich das Recht auf Rückgabe/Wandlung angemeldet sollte eine Reparatur nicht stattfinden / übernommen werden da ich bei einem Kaufpreis von 8975€ nicht auf den Kosten sitzenbleiben möchte. Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

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  • #392448 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Hier finden Sie eine Anwaltshotline, bei der Sie sich rechtlich beraten lassen können.

    1. Um welches Rechtsgebiet geht es?

    Um das richtige Rechtsgebiet für Ihren Fall zu ermitteln, muss der Sachverhalt näher betrachtet werden. In Ihrem Fall geht es um den Kauf eines Gebrauchtwagens, bei dem es Probleme mit der Klimaanlage gibt und falsche Angaben zur Ausstattung gemacht wurden. Die relevanten Rechtsgebiete könnten Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Kaufrecht sein.

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    2. Sind Gewährleistungsrechte anwendbar?

    Zunächst stellt sich die Frage, ob das Gewährleistungsrecht auf Ihren Fall anwendbar ist. Das Gewährleistungsrecht schützt den Käufer und verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden.

    3. Handelt es sich um einen Mangel der Kaufsache?

    Die defekte Klimaanlage und die falschen Angaben zur Ausstattung könnten als Mangel der Kaufsache angesehen werden. Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Sache von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder wenn die Sache nicht die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten kann.

    4. Welche Rechte haben Sie als Käufer?

    Grundsätzlich haben Sie als Käufer verschiedene Rechte. Sie können das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz geltend machen. Welches Recht im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt von den Umständen ab.

    5. Ist die miterworbene Gebrauchtwagengarantie relevant?**?

    Ob die mitgekaufte Gebrauchtwagengarantie die Kosten für die Reparatur der defekten Klimaanlage abdeckt, muss anhand des Garantievertrages geprüft werden. Es ist möglich, dass nur bestimmte Komponenten in der Garantie aufgeführt sind, was bedeutet, dass die Reparaturkosten unter Umständen nicht abgedeckt sind. Es ist ratsam, den Garantievertrag genau zu prüfen.

    6. Wie verhalte ich mich richtig?

    Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Käufer kennen und diese gegebenenfalls gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Um Ihre Rechte durchzusetzen, sollten Sie zunächst den Verkäufer schriftlich über die Mängel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

    Frist zur Nacherfüllung setzen. Geben Sie dabei an, welche Rechte Sie konkret geltend machen wollen, zum Beispiel die Reparatur der Klimaanlage. Ist der Verkäufer nicht bereit oder in der Lage, die Mängel zu beheben, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen.

    Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Kommunikation mit dem Verkäufer und den Garantievertrag, sorgfältig aufzubewahren, um im Bedarfsfall Nachweise zu haben. Bei Unsicherheiten oder weiterführenden Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Vertragsrecht wenden, der Ihren konkreten Fall prüfen und Ihnen eine individuelle Rechtsberatung geben kann.

    Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen, sondern lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Basis der von Ihnen gegebenen Informationen sind. Für eine verbindliche Rechtsberatung sollten Sie die Anwaltshotline in Anspruch nehmen: Zur Anwaltshotline

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