28.11.2022

Ex-Freundin löscht keine Bilder im Internet und gibt Handy nicht zurück

  • Ersteller
    Diskussion
  • #389646 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hallo zusammen,

    mir ist bewusst, dass ihr ggf. keine Rechtsberatung “anbietet”, aber ich habe dennoch eine persönliche Frage, die sicherlich auch vielen Anderen helfen würde.

    Kurz zu mir und meinem Anliegen…

    Ich bin in einer sehr verzweifelten Lage momentan und weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich gewisse Dinge handhaben soll.

    Ich war in einer 5-jährigen Beziehung und letztes Jahr war die Trennung (Keine Ehe).
    Wir haben das letzte Jahr der Beziehung zusammen gewohnt und ich bin schließlich dann auch ausgezogen.

    Nun ist jedoch die Situation so, dass meine Ex-Freundin unsere gesamten gemeinsamen Bilder weiterhin auf Facebook hat, sie jedoch mittlerweile einen neuen Freund hat und neue Bilder mit ihm reinstellt und unsere alten Bilder nicht löscht.

    Gibt es eine Möglichkeit bzw. ein Gesetz, mit der es möglich ist, diese Bilder löschen zu lassen?
    Ggf. durch Facebook, einem Einschreiben oder Ähnliches?
    Gibt es dazu auch einen direkten Paragrafen, womit ich meiner Ex-Freundin neutral mitteilen kann, dass ich das Recht dazu habe, dass sie die Bilder mit einer bestimmten Frist von z. B. 14 Tagen etc. löschen muss?

    Dass ich das Recht dazu habe, weiß ich (irgendetwas mal gelesen), jedoch finde ich keinen genauen Paragrafen, der das direkt definiert bzw. keine passende Mustervorlage für ein Einschreiben, um ihr das per Post mitzuteilen.

    Ich möchte das alles vorerst in der menschlichen Art und Weise klären, ohne einen Anwalt etc.
    Sollte sie jedoch es ignorieren, möchte ich deshalb auf gewisse Paragrafen aufmerksam machen, dass sie dazu verpflichtet ist zu den genannten Dingen.

    Mir ist es nämlich persönlich sehr peinlich und unangenehm, wenn meine Ex-Freundin weiterhin unsere Bilder im Facebook drinnen hat, aber gleichzeitig mit ihrem neuen Freund nun auch Bilder reinstellt.

    Mit welchen Paragrafen kann ich ihr also mitteilen, dass sie bitte die gemeinsamen Bilder löscht?

    Und ich hätte noch eine 2. Frage.

    Ich habe mir damals ein Samsung Galaxy S10 gekauft, original mit einer Rechnung auf meinen Namen und habe meiner Ex-Freundin damals 2020 dieses Handy zwischenzeitlich ausgeliehen, da ihr altes Galaxy S7 kaputtgegangen ist.

    Es hatte sich dann so “ergeben”, dass sie bis heute es auch benutzt hat und ich mir zwischenzeitlich ein neues gekauft habe.
    Ich weiß daher nicht, ob es nun weiterhin unter “leihen”, oder “(indirekt) geschenkt” zählt.
    Ich für meinen Teil sehe das Handy immer noch als “geliehen” an.

    Dieses Handy besitzt sie immer noch und ich möchte es auch gerne wieder zurück haben, jedoch hat sie es bis heute nicht herausgerückt.
    Ich meine auch hier zu wissen, dass ich das Recht auf mein Eigentum habe und das Handy zurückverlangen kann, oder?
    Gibt es auch dazu einen Paragrafen, der jemanden dazu verpflichtet, “geliehenes” bzw. “(indirekt) geschenktes” zurückzugeben?

    Auch hier möchte ich ihr auf neutraler Basis mit einem Einschreiben gerne mitteilen, dass sie bitte mir das Handy zurückgeben möchte.
    Jedoch auch hier finde ich nicht auf Anhieb einen passenden Paragrafen, der so etwas klar definiert bzw. regelt.
    Auch eine Mustervorlage für ein Einschreiben konnte ich nirgends finden.

    Ihr würdet mir wirklich so unendlich viel Last von den Schultern nehmen, wenn ihr mir da ggf. helfen könntet!
    Ich wäre euch so sehr dankbar, wirklich!

    Eine beigelegte Mustervorlage wäre Spitzenklasse, da sozusagen “Ihr” die ersten/einzigen seid, die so etwas bereitstellen würdet, da sonst niemand sonst eine solche Mustervorlage zur Verfügung gestellt hat. (Nichts gefunden im Internet)

    Wäre sicherlich super für die Community und für viele Verzweifelten.
    Damit hätten alle etwas davon.

    Ich wünsche euch einen super Start in die Woche und ich freue mich hoffentlich auf eine Rückmeldung!

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