Sie möchten wissen, wie Sie gegen den Versuch des Ergänzungspflegers vorgehen können, den gerichtlich gebilligten Vergleich zur Umgangsregelung zu Gunsten eines Elternteils zu verändern und ein paritätisches Wechselmodell zu installieren.
**Rechtliche Grundlagen**
Das Umgangsrecht ist ein selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann (BGH 6.7.16, XII ZB 47/15). Das Umgangsbestimmungsrecht umfasst das Recht, Art und Umfang des Umgangs mit dem Kind zu bestimmen (§ 1684 Abs. 3 BGB).
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 BGB). Es ist ein wesentlicher Teil der elterlichen Sorge (§ 1626 Abs. 1 BGB).
Das Gericht kann Teile der elterlichen Sorge entziehen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1666 BGB). Dabei muss es den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und mildere Mittel ausschöpfen.
Ein Ergänzungspfleger ist eine Person, die vom Gericht bestellt wird, um die elterliche Sorge in einem bestimmten Bereich zu ergänzen oder zu vertreten (§ 1909 BGB). Er hat die Pflichten eines Vormunds (§ 1915 BGB) und unterliegt der Aufsicht des Gerichts (§ 1919 BGB).
Ein gerichtlicher Vergleich ist eine vertragliche Einigung zwischen den Parteien eines Rechtsstreits, die durch die Billigung des Gerichts eine besondere Wirksamkeit erhält (§ 779 BGB). Er hat die Wirkung eines vollstreckbaren Titels (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Ein Wechselmodell ist eine Form der Betreuung von Kindern getrennt lebender Eltern, bei der das Kind abwechselnd bei beiden Eltern lebt. Es setzt eine hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus und muss dem Kindeswohl entsprechen.
**Rechtliche Bewertung**
Nach dem geschilderten Sachverhalt haben Sie folgende rechtliche Möglichkeiten:
– Sie können den Ergänzungspfleger auffordern, den gerichtlichen Vergleich einzuhalten und keine Änderungen vorzunehmen, die nicht mit Ihnen abgestimmt sind. Sie können ihn darauf hinweisen, dass er an den Vergleich gebunden ist und dass er seine Pflichten als Ergänzungspfleger verletzt, wenn er das Kindeswohl gefährdet oder Ihre Rechte missachtet.
– Sie können das Gericht anrufen und beantragen, dass der Ergänzungspfleger abberufen wird oder seine Befugnisse eingeschränkt werden. Sie können dem Gericht darlegen, dass der Ergänzungspfleger seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt und dass er versucht, den gerichtlichen Vergleich zu unterlaufen. Sie können auch geltend machen, dass sich die Umstände geändert haben und dass Sie wieder das Umgangsbestimmungsrecht ausüben können.
– Sie können sich gegen eine Vollstreckung des Wechselmodells durch den Ergänzungspfleger wehren. Sie können sich darauf berufen, dass der gerichtliche Vergleich einen anderen Inhalt hat und dass das Wechselmodell dem Kindeswohl nicht entspricht. Sie können auch eine einstweilige Anordnung beantragen, um den Status quo zu erhalten.
**Fazit**
Der Ergänzungspfleger darf nicht eigenmächtig den gerichtlichen Vergleich zur Umgangsregelung verändern und ein Wechselmodell installieren. Er muss sich an den Vergleich halten und Ihre Rechte als Eltern respektieren. Sie können sich gegen seine Versuche juristisch zur Wehr setzen und das Gericht einschalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die rechtliche Situation geben. Für eine weitere Beratung und Vertretung empfehle ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu wenden.