24.12.2022

Erbrecht Pflichanteil

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390031 Antworten

    Anonym
    Gast

    Guten Tag sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
    Guten Tag sehr geehrter Herr Rechtsanwalt

    Im August diesen Jahres ist unser Papa nach einem ca. vierwöchigem Spitalaufenthalt verstorben.

    Aus 1.Ehe gibt es meinen Bruder und mich, aus 2.Ehe eine Tochter und einen Sohn.

    Die Frau unseres Papas teilte uns mit, dass es kein Testament gäbe. Das Wohneigentum und vorhandene Kapital sei, so wie wir es verstanden haben, bereits kurz vor dem Ableben unserer Papas auf sie und unsere Halbgeschwister überschrieben worden.
    Es gäbe für meinen Bruder und mich also nichts zu erben!

    Jetzt unsere Frage an Sie:

    Können wir erfolgreich unseren Pflichtanteil aus dem Erbe unseres Papas bei ihr bzw. unseren Halbgeschwistern erwirken, welches ist die dafür richtige Vorgehensweise? Und wie stehen mit den genannten Umständen die Chancen auf eine erfolgreiche Einforderung des Pflichtanteils?

    Für ihre hilfreiche Bearbeitung vielen Dank im voraus.

    Freundliche Grüsse
    A.Richter

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