Eltern verbieten Beziehung zwischen 14 jähriger und 19 jährigem, erlaubt?
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AnonymGastEin fiktiver Fall: Man nehme an, ein Elternpaar hätte eine Tochter/ einen Sohn im Alter von 14/ 15 Jahren und dieses Kind möchte mit jemandem zusammen sein der 5 Jähre älter ist, also 19/ 20, wäre diese Beziehung in Deutschland erlaubt? Beziehungsweise dürften die Eltern des Kindes und des 19/ 20 Jährigen diese Beziehung dann verbieten?
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Christian R.ModeratorBevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche und individuelle Einschätzung des Sachverhalts empfehle ich die Buchung einer telefonischen Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com hier: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.
Die Frage betrifft das Rechtsgebiet des Sexualstrafrechts, das die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen schützen soll. Das Sexualstrafrecht unterscheidet zwischen vier Schutzaltersstufen:
– Kinder bis 14 Jahren
– Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren
– Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
– Volljährige ab 18 Jahren
Für eine Beziehung zwischen einem Minderjährigen (14 oder 15 Jahre alt) und einem Volljährigen (19 oder 20 Jahre alt) sind folgende Punkte zu beachten:
– Sexuelle Handlungen an oder vor Kindern unter 14 Jahren sind immer strafbar, unabhängig vom Einverständnis des Kindes oder der Erziehungsberechtigten. Die Strafe kann von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe reichen, je nach Schwere der Tat. Dies ergibt sich aus § 176 Abs. 1 StGB, den Sie hier nachlesen können: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
– Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren sind nicht automatisch strafbar, sondern nur unter bestimmten Umständen. Zum Beispiel, wenn der Volljährige eine Position der Autorität oder des Vertrauens ausnutzt (z.B. Lehrer, Ausbilder, Betreuer etc.), wenn der Jugendliche bewusst ausgenutzt wird (z.B. durch Gewalt, Drohung, Täuschung oder Abhängigkeit), oder wenn der Jugendliche noch nicht in der Lage ist, seine sexuelle Selbstbestimmung auszuüben (z.B. weil er noch keine sexuellen Erfahrungen hat). Die Strafe kann von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reichen, je nach Schwere der Tat. Dies ergibt sich aus § 174 und § 182 StGB, die Sie hier nachlesen können: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174.html und https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
– Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren sind in der Regel nicht strafbar, es sei denn, es liegt einer der oben genannten Umstände vor oder es handelt sich um eine Form der Prostitution oder Pornografie. Dies ergibt sich aus § 180 und § 184 StGB, die Sie hier nachlesen können: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__180.html und https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Beziehung zwischen einem Minderjährigen (14 oder 15 Jahre alt) und einem Volljährigen (19 oder 20 Jahre alt) in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist, aber unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein kann. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, ob eine solche Beziehung rechtlich zulässig ist oder nicht.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine konkrete Rechtsberatung benötigen, empfehle ich Ihnen, einen Anwalt für Sexualstrafrecht zu kontaktieren. Auf rechtsanwalt.com können Sie passende Anwälte in Ihrer Nähe finden, indem Sie das entsprechende Rechtsgebiet in der Suchmaske eingeben. Hier ist ein Beispiel für eine Suche nach Anwälten für Sexualstrafrecht:Mmag.dr. Franz Stefan Pechmann – rechtsanwalt.com
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