25.05.2023

Elektromobil fährt nur 30 km/h statt 45 km/h

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    Diskussion
  • #392040 Antworten

    Anonym
    Gast

    Das Elektromobil hat 45 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit, erreicht max. 30 km/h laut GPS, wobei der Tacho 44 km/h anzeigt. Wie genau kann ich das reklamieren?

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  • #392115 Antworten

    Christian
    Moderator

    Sie haben ein Elektromobil gekauft, das eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h hat, aber laut GPS nur maximal 30 km/h erreicht, während der Tacho 44 km/h anzeigt. Sie fragen sich, wie Sie das reklamieren können.

    Rechtliche Grundlagen für die Reklamation eines Elektromobils

    Ein Elektromobil ist ein Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und unterliegt daher den Vorschriften des Verkehrsrechts. Wenn Sie ein Elektromobil kaufen, schließen Sie einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer ab, der dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterliegt. Der Kaufvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, insbesondere die Gewährleistung für Sachmängel.

    Nach § 434 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Die vereinbarte Beschaffenheit kann sich aus dem Vertrag, der Produktbeschreibung oder der Werbung ergeben. Die gewöhnliche Verwendung eines Elektromobils ist die Fortbewegung mit einer bestimmten Geschwindigkeit.

    Mögliche Mängel und Ansprüche bei Ihrem Elektromobil

    Bei Ihrem Elektromobil könnte ein Sachmangel vorliegen, wenn die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit wesentlich von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abweicht oder der Tacho falsche Werte anzeigt. Dies könnte die Gebrauchstauglichkeit und den Wert des Elektromobils beeinträchtigen.

    Wenn ein Sachmangel vorliegt, haben Sie nach § 437 BGB verschiedene Ansprüche gegen den Verkäufer, wie zum Beispiel:

    – Nacherfüllung: Sie können verlangen, dass der Verkäufer den Mangel beseitigt oder Ihnen eine mangelfreie Sache liefert.

    – Rücktritt: Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.

    – Minderung: Sie können den Kaufpreis mindern, wenn Sie den Vertrag nicht rückgängig machen wollen.

    – Schadensersatz: Sie können Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen durch den Mangel ein Schaden entstanden ist.

    Vorgehensweise und Fristen für die Reklamation

    Wenn Sie einen Sachmangel an Ihrem Elektromobil feststellen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

    – Den Mangel dokumentieren: Sie sollten den Mangel möglichst genau beschreiben und beweisen, zum Beispiel durch Fotos, Videos oder Zeugenaussagen. Sie sollten auch die GPS-Messung und den Tachostand festhalten.

    – Den Verkäufer informieren: Sie sollten den Verkäufer unverzüglich über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Dies sollte schriftlich erfolgen, zum Beispiel per E-Mail oder Einschreiben.

    – Den Anspruch geltend machen: Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder nicht innerhalb der Frist erbringt, können Sie Ihren Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz geltend machen. Dies sollte ebenfalls schriftlich erfolgen und begründet werden.

    Sie sollten beachten, dass Ihre Ansprüche aus dem Kaufvertrag nach § 438 BGB verjähren können. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Sache. Wenn Sie den Mangel erst später entdecken, gilt die Verjährungsfrist ab Kenntnis des Mangels. Wenn Sie den Verkäufer über den Mangel informieren, wird die Verjährung gehemmt, bis der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig verweigert oder die Verhandlungen abgebrochen werden.

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