17.11.2023

Einzelhandel – Mit einem Ausstellungsstück Smartphone im Internet surfen

  • Ersteller
    Diskussion
  • #394247 Antworten

    Andreas
    Gast

    Guten Tag. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine spezifische Frage an Sie zur folgenden Angelegenheit, wie verhält es sich dazu rechtlich, siehe unten.

    Bei dem Einzelhandelsunternehmen – Unterhaltungselektronik Media Markt, gibt es die Abteilung: Mobilgeräte.

    Dort gibt es diese Ausstellungsstücke von Smartphones diese ausgestellt sind um diese anzutesten. Laut einem Bekannten ist es unerwünscht, mit den ausgestellten Smartphones per WLAN mit dem Internet zu verbinden bzw. damit im Internet zu surfen.

    Daher nun meine Frage, wenn vor Ort davon kein sichtbarer entsprechender Hinweis vermerkt ist, könnte man dann trotzdem sich mit dem WLAN ins Internet verbinden und surfen, auch wenn ein Mitarbeiter dies verbietet es aber keine definierten Hinweis dazu gibt und da ja die Ausstellungsstücke den Zweck erfüllen diese anzutesten.

    Wie ist so eine Situation rechtlich?

Antworten auf: Einzelhandel – Mit einem Ausstellungsstück Smartphone im Internet surfen
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