05.06.2023

Einbürgerung : Einbürgerungstest

  • Ersteller
    Diskussion
  • #392113 Antworten

    Max
    Gast

    Guten Tag

    kurze Frage zur Einbürgerung. Die Webseite von BAMF sagt, dass man von einem Einbürgerungstest befreit ist wenn der Antragsteller über einen deutschen Schulabschluss verfügt. Ich verfüge über einen Realschulabschluß sowie eine Ausbildung zum Informatiker. Da ich die beiden Zeugnisse direkt nach der Einreise nach Deutschland gemacht habe und meine Sprachkenntnisse waren damals schlecht, war meine Note in Politik ungenügend.

    Jetzt wird von mir wegen Note in Politik einen Eibürgerungstest verlangt obwohl ich erfolgreich die beiden Abschlüsse erworben habe und andere Noten ware zwischen 1 und 3.

    Ich finde keine Gesetzte wo es um Noten geht. 10.1.1.7 StaG sagt auch, wenn es einen deutschen Abschluss gibt, ist der Antragsteller von einem Einbürgerungstest befreit.

    Meine frage ist : im meinem Fall braucht man einen Einbürgerungstest oder es gibt doch ein Gesetz/Richtlinie wo es um Noten geht?

    Danke im Voraus

    Max

  • Autor
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  • #392117 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Sie möchten wissen, ob Sie einen Einbürgerungstest ablegen müssen, obwohl Sie über einen deutschen Schulabschluss und eine Ausbildung zum Informatiker verfügen, aber in Politik eine ungenügende Note hatten.

    Rechtliche Grundlagen

    Die rechtlichen Grundlagen für die Einbürgerung finden sich im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Nach § 10 Abs. 1 StAG kann ein Ausländer auf Antrag eingebürgert werden, wenn er unter anderem

    – seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat,

    – sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt,

    – über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,

    – über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt,

    – seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II sichern kann.

    Die Voraussetzungen für die Sprachkenntnisse und die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sind in der Einbürgerungsverordnung (EBV) näher geregelt. Nach § 9 Abs. 1 EBV hat der Ausländer seine Sprachkenntnisse durch ein Zertifikat nachzuweisen, das den Anforderungen des Niveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht. Nach § 10 Abs. 1 EBV hat der Ausländer seine Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung durch das Bestehen eines bundeseinheitlichen Einbürgerungstests nachzuweisen.

    Befreiung vom Einbürgerungstest

    Nach § 10 Abs. 2 EBV kann der Ausländer von dem Erfordernis des Einbürgerungstests befreit werden, wenn er

    – einen deutschen Schulabschluss besitzt oder

    – aus einem sonstigen wichtigen Grund nicht in der Lage ist, an dem Test teilzunehmen.

    Ein deutscher Schulabschluss ist nach § 10 Abs. 3 EBV ein Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule in Deutschland oder ein gleichwertiger Abschluss einer deutschen Schule im Ausland. Dabei kommt es nicht auf die Noten an, sondern nur auf den Erwerb des Abschlusses.

    Rechtliche Bewertung

    In Ihrem Fall haben Sie sowohl einen Realschulabschluss als auch eine Ausbildung zum Informatiker in Deutschland absolviert. Damit verfügen Sie über zwei deutsche Schulabschlüsse, die Ihnen eine Befreiung vom Einbürgerungstest ermöglichen. Ihre Note in Politik ist dafür nicht relevant.

    Sie sollten daher bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Landratsamt oder die Stadtverwaltung) einen Antrag auf Einbürgerung stellen und Ihre beiden Schulabschlusszeugnisse als Nachweis für Ihre Sprachkenntnisse und Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vorlegen. Die Behörde sollte dann Ihren Antrag ohne weitere Prüfung dieser Voraussetzungen bearbeiten.

    Fazit

    Sie müssen keinen Einbürgerungstest ablegen, wenn Sie über einen deutschen Schulabschluss verfügen. Ihre Note in Politik spielt dabei keine Rolle.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Sollten Sie noch Fragen haben oder eine individuelle Rechtsberatung wünschen, können Sie gerne einen Anwalt auf dieser Seite beauftragen.

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