17.10.2023

Einbürgerung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #393885 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich begleite seit einigen Jahren eine 25jährige Afghanin. Sie lebt seit 2016 in Deutschland, derzeit in Berlin und hat einen Aufenthaltstitel. Sie absolviert eine Ausbildung zur Erzieherin (schulisch), die sie voraussichtlich in 2024 abgeschlossen haben wird.
    Kann sie sich jetzt schon um eine Einbürgerung bemühen oder geht das erst, wenn sie mit der Ausbildung fertig ist und Geld verdient?

  • Autor
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  • #393953 Antworten

    Christian
    Moderator

    Ob und wann eine Einbürgerung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dieser Text soll nur einen ersten Überblick geben und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine konkrete Beurteilung Ihres Falles empfehlen wir Ihnen eine telefonische Rechtsberatung bei rechtsanwalt.com: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind

    – Sie haben seit mindestens acht Jahren eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Diese Frist kann unter bestimmten Umständen verkürzt werden, zum Beispiel wenn Sie erfolgreich einen Integrationskurs absolviert haben oder mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind.

    – Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Niveau B1) und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Dies müssen Sie in einem Einbürgerungstest nachweisen.

    – Sie verfügen über ein gesichertes Einkommen, mit dem Sie und Ihre Familie Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bestreiten können. Dabei wird auch berücksichtigt, ob Sie sich in einer Ausbildung befinden oder aus anderen Gründen vorübergehend kein eigenes Einkommen erzielen.

    – Sie sind bereit, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen und gegebenenfalls Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit zulassen, z.B. wenn Sie aus einem EU-Staat oder der Schweiz stammen oder wenn Ihnen die Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nicht zuzumuten ist.

    – Sie haben sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekannt und sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.

    Um zu prüfen, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Das ist in der Regel das Einwohnermeldeamt oder die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Verfahren und zu den erforderlichen Unterlagen.

    Das Rechtsgebiet, das sich mit der Einbürgerung befasst, ist das Ausländerrecht. Wenn Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt suchen, der Ihnen in diesem Bereich weiterhelfen kann, finden Sie hier eine Auswahl: Anwaltssuche – rechtsanwalt.com

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