25.12.2023

Eilantrag beim Sozialgericht… Was kann ich noch machen ??

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    einer-flog-ueber-das-kuckucksnest
    Gast

    Hallo

    ich habe seit meiner frühen Jugend unverschuldet eine Psychische Beeinträchtigung bzw. Störung.

    Aus diesem Grunde bin ich seit 2006 Berentet. Ich bekomme also Erwerbsminderungsrente!

    Seit 2007 bekomme ich noch eine Aufstockung auf den Hartz 4 Satz. Das nennt sich in meinem Fall Grundsicherung da ich eine Rente von nur 428 Euro habe und diese natürlich nicht ausreicht um auch nur annähernd über die Runden zu kommen…

    Meinen letzten Weiterbewilligungsantrag habe ich am 31.12.2022 gestellt.

    Ja. Genau. Das ist jetzt 1 Jahr her.

    Über den Antrag wurde bis heute nicht entschieden. Obwohl man weiß das ich schwer krank bin. Und eine psychische Störung ist eine schwere nicht immer berechenbare Krankheit.

    So.

    Man muss ja dann Unterlagen einreichen wie Kontoauszüge und so weiter. Also Nachweise. Wegen des Antrages bei der Verwaltung.

    Das funktionierte von meiner Seite nicht ohne Probleme. Der Grund dafür war aber tatsächlich meine schlechte Gesundheit. Die Psychopharmaka die ich noch bis April 2023 nahm haben nicht funktioniert. Ich war nicht wirklich zu etwas in der Lage. Ich konnte die Unterlagen nicht bei bringen.

    Den Sachbearbeiter hatte ich schon das erste mal 2022 darauf hingewiesen das es mir nicht gut geht. Auch zwischen 2022 und dem Mai 2023 teilte ich dem Sachbearbeiter mit das ich fast nicht hinbekomme mir zwar mühe gebe die Unterlagen bei zu bringen. Aber das das sehr anstrengend für mich ist.

    Dazu hat sich von Seiten des Sozialamtes aber nie jemand geäußert oder gar Hilfe angeboten.

    Im Frühjahr diesen Jahres so im April wurde meine Medikation von Mir, Meiner Allgemeinmedizinerin und meinem behandelndem Psychiater geändert. Dann ging es mir viel viel besser… Viel besser! Ich war wieder ein Mensch sage ich da mal.

    Ich konnte mich dann besser um alles Kümmern.

    Anfang April dankte der Sachbearbeiter mir dann noch in einer E-Mail für meine mühen die Unterlagen beizubringen.

    Unter anderem Kontoauszüge von meinem Paypalkonto.

    Paypal verweigerte mir diese allerdings.

    Ich teilte, nachdem es mir besser ging, das dem Sehbearbeiter mit. Ich hielt immer Kontakt zu ihm.

    Wegen der Paypalauszüge suchte ich dann einen Rechtsanwalt in Köln auf um die Kontoauszüge zu besorgen. Obwohl das 100km bis dort hin sind und ich unter Angst und Panikattacken leide (Also im Auto, Bus und Bahn).

    nahm das die Reise auf mich.

    Dies teilte ich auch wiederum dem Sachbearbeiter mit.

    Nach dem ersten Besuch beim Rechtsanwalt beantragte ich dann noch einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht hier an meinem Wohnsitz. Für den Anwalt.

    Als der Beratungsschein vom Amtsgericht kam machte ich natürlich eine Kopie und schickte diese dem Sachbearbeiter auf der Verwaltung

    Dann kam 5 Tage später ein Bescheid mit der Verwehrung meines Antrages vom 31.12.2022 wegen fehlender Mitwirkung.

    Ja. Da war ich erstmal baff…

    Ich hatte mich ja gekümmert gegen meine Krankheit und gegen die ganzen Probleme…

    Da ist man dann mit einer psychischen Beeinträchtigung erst mal wieder am ende!

    Ja.

    Ich gab dann die Sache an den gleichen Rechtsanwalt in Köln ab der sich auch um die Kontoauszüge von Paypal kümmern sollte.

    Der kümmerte sich aber bis zum heutigen Tage nicht mehr wirklich um meine Rechte bei der Kreisverwaltung.

    Die Paypalkontoauszüge sind dann zwar irgendwann mal da gewesen..

    Aber der Jurist hat nicht wirklich geholfen und wie ich nun Monate später sehe das auch nicht wirklich vorgehabt.

    Ja. Jetzt haben wir Dezember.

    Ich stellte Anfang diesen Monats im Dezember 2023 eine Eilantrag beim Zuständigen Sozialgericht in Trier. Das man den Antrag jetzt entscheiden soll bzw. entschieden werden muss.

    Den Anwalt in Köln habe ich ende November von seinen Pflichten entbunden.

    Dazu muss ich sagen das ich den Anwalt natürlich mehrmals kontaktiert habe. Aber ich wurde nie beraten. Oder auch sonst was. Der Anwalt hat sich nach meinem ersten Besuch im Mai wegen der Grundsicherungssache nicht mehr mit mir persönlich in Verbindung gesetzt. Auch habe ich bis heute nicht die Begründung des Widerspruchs gegen den Bescheid der Kreisverwaltung bekommen. Ich weiß gar nicht was der Anwalt geschrieben hat.

    Ich fragte natürlich mehrmals nach.

    Ja. Was kann ich noch machen das nun mein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auch zu meinen Gunsten entschieden wird.

    Die Kreisverwaltung hat jetzt noch mal zusätzlich immer mehr fragen. Die mir über das Sozialgericht in Trier nun zugestellt werden

    Auf gut Deutsch. Man hört nicht auf Kranke Menschen weiter zu denunzieren.

    Das ist der reinste Wahnsinn für mich das man schwer kranke Menschen so behandelt. Auch meine Krankheit sich verschlechtert sich dadurch. So ein Kampf geht nicht spurlos an einem sowieso kranken Menschen vorbei.

    Das Sozialamt ist dafür da Menschen die nicht arbeiten gehen können zu helfen.

    Und das geht auch vielen anderen in Deutschland so. Ich kann nicht verstehen wieso man so etwas in unserem Sozialstaat macht.

    Ich danke euch schon mal im voraus für eure Mithilfe.

    Bleibt gesund…

    und lg aus der Eifel.

    Hallo

    ich habe seit meiner frühen Jugend unverschuldet eine Psychische Beeinträchtigung bzw. Störung.

    Aus diesem Grunde bin ich seit 2006 Berentet. Ich bekomme also Erwerbsminderungsrente!

    Seit 2007 bekomme ich noch eine Aufstockung auf den Hartz 4 Satz. Das nennt sich in meinem Fall Grundsicherung da ich eine Rente von nur 428 Euro habe und diese natürlich nicht ausreicht um auch nur annähernd über die Runden zu kommen…

    Meinen letzten Weiterbewilligungsantrag habe ich am 31.12.2022 gestellt.

    Ja. Genau. Das ist jetzt 1 Jahr her.

    Über den Antrag wurde bis heute nicht entschieden. Obwohl man weiß das ich schwer krank bin. Und eine psychische Störung ist eine schwere nicht immer berechenbare Krankheit.

    So.

    Man muss ja dann Unterlagen einreichen wie Kontoauszüge und so weiter. Also Nachweise. Wegen des Antrages bei der Verwaltung.

    Das funktionierte von meiner Seite nicht ohne Probleme. Der Grund dafür war aber tatsächlich meine schlechte Gesundheit. Die Psychopharmaka die ich noch bis April 2023 nahm haben nicht funktioniert. Ich war nicht wirklich zu etwas in der Lage. Ich konnte die Unterlagen nicht bei bringen.

    Den Sachbearbeiter hatte ich schon das erste mal 2022 darauf hingewiesen das es mir nicht gut geht. Auch zwischen 2022 und dem Mai 2023 teilte ich dem Sachbearbeiter mit das ich fast nicht hinbekomme mir zwar mühe gebe die Unterlagen bei zu bringen. Aber das das sehr anstrengend für mich ist.

    Dazu hat sich von Seiten des Sozialamtes aber nie jemand geäußert oder gar Hilfe angeboten.

    Im Frühjahr diesen Jahres so im April wurde meine Medikation von Mir, Meiner Allgemeinmedizinerin und meinem behandelndem Psychiater geändert. Dann ging es mir viel viel besser… Viel besser! Ich war wieder ein Mensch sage ich da mal.

    Ich konnte mich dann besser um alles Kümmern.

    Anfang April dankte der Sachbearbeiter mir dann noch in einer E-Mail für meine mühen die Unterlagen beizubringen.

    Unter anderem Kontoauszüge von meinem Paypalkonto.

    Paypal verweigerte mir diese allerdings.

    Ich teilte, nachdem es mir besser ging, das dem Sehbearbeiter mit. Ich hielt immer Kontakt zu ihm.

    Wegen der Paypalauszüge suchte ich dann einen Rechtsanwalt in Köln auf um die Kontoauszüge zu besorgen. Obwohl das 100km bis dort hin sind und ich unter Angst und Panikattacken leide (Also im Auto, Bus und Bahn).
    nahm das die Reise auf mich.

    Dies teilte ich auch wiederum dem Sachbearbeiter mit.

    Nach dem ersten Besuch beim Rechtsanwalt beantragte ich dann noch einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht hier an meinem Wohnsitz. Für den Anwalt.

    Als der Beratungsschein vom Amtsgericht kam machte ich natürlich eine Kopie und schickte diese dem Sachbearbeiter auf der Verwaltung

    Dann kam 5 Tage später ein Bescheid mit der Verwehrung meines Antrages vom 31.12.2022 wegen fehlender Mitwirkung.

    Ja. Da war ich erstmal baff…

    Ich hatte mich ja gekümmert gegen meine Krankheit und gegen die ganzen Probleme…

    Da ist man dann mit einer psychischen Beeinträchtigung erst mal wieder am ende!

    Ja.

    Ich gab dann die Sache an den gleichen Rechtsanwalt in Köln ab der sich auch um die Kontoauszüge von Paypal kümmern sollte.

    Der kümmerte sich aber bis zum heutigen Tage nicht mehr wirklich um meine Rechte bei der Kreisverwaltung.

    Die Paypalkontoauszüge sind dann zwar irgendwann mal da gewesen..

    Aber der Jurist hat nicht wirklich geholfen und wie ich nun Monate später sehe das auch nicht wirklich vorgehabt.

    Ja. Jetzt haben wir Dezember.

    Ich stellte Anfang diesen Monats im Dezember 2023 eine Eilantrag beim Zuständigen Sozialgericht in Trier. Das man den Antrag jetzt entscheiden soll bzw. entschieden werden muss.

    Den Anwalt in Köln habe ich ende November von seinen Pflichten entbunden.

    Dazu muss ich sagen das ich den Anwalt natürlich mehrmals kontaktiert habe. Aber ich wurde nie beraten. Oder auch sonst was. Der Anwalt hat sich nach meinem ersten Besuch im Mai wegen der Grundsicherungssache nicht mehr mit mir persönlich in Verbindung gesetzt. Auch habe ich bis heute nicht die Begründung des Widerspruchs gegen den Bescheid der Kreisverwaltung bekommen. Ich weiß gar nicht was der Anwalt geschrieben hat.

    Ich fragte natürlich mehrmals nach.

    Ja. Was kann ich noch machen das nun mein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auch zu meinen Gunsten entschieden wird.

    Die Kreisverwaltung hat jetzt noch mal zusätzlich immer mehr fragen. Die mir über das Sozialgericht in Trier nun zugestellt werden

    Auf gut Deutsch. Man hört nicht auf Kranke Menschen weiter zu denunzieren.

    Das ist der reinste Wahnsinn für mich das man schwer kranke Menschen so behandelt. Auch meine Krankheit sich verschlechtert sich dadurch. So ein Kampf geht nicht spurlos an einem sowieso kranken Menschen vorbei.

    Das Sozialamt ist dafür da Menschen die nicht arbeiten gehen können zu helfen.

    Und das geht auch vielen anderen in Deutschland so. Ich kann nicht verstehen wieso man so etwas in unserem Sozialstaat macht.

    Ich danke euch schon mal im voraus für eure Mithilfe.

    Bleibt gesund…

    und lg aus der Eifel.

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    Christian R.
    Moderator

    Bevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Hinweise geben soll. Für eine verbindliche und individuelle Einschätzung Ihres Falles empfehle ich Ihnen eine telefonische Rechtsberatung, die Sie bei rechtsanwalt.com hier finden: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Die Frage betrifft das Rechtsgebiet Sozialrecht, insbesondere die freiwillige Rentenversicherung. Die passenden Anwältinnen und Anwälte finden Sie auf rechtsanwalt.com hier: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Sozialrecht.

    Um beurteilen zu können, ob die Rentenversicherung berechtigt ist, weitere Nachweise von Ihnen zu verlangen, müssen wir zunächst klären, welche Voraussetzungen für die freiwillige Rentenversicherung gelten. Nach § 7 Abs. 1 SGB VI können sich Personen freiwillig versichern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht versicherungspflichtig sind. Die Versicherungspflicht endet nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB VI mit dem Ende der Beschäftigung.

    Die Rentenversicherung muss daher prüfen, ob Sie noch erwerbstätig sind oder nicht. Dazu kann sie von Ihnen geeignete Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse verlangen. Welche Nachweise das sind, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich darf die Rentenversicherung aber nicht beliebig viele oder unzumutbare Nachweise verlangen. Sie muss sich auf das beschränken, was zur Feststellung der Versicherungsfreiheit erforderlich ist.

    In Ihrem Fall haben Sie bereits eine Steuererklärung eingereicht, aus der hervorgeht, dass Sie nur ein geringes Einkommen haben. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass Sie nicht mehr erwerbstätig sind. Die Rentenversicherung kann jedoch auch andere Faktoren berücksichtigen, z. B. die Art und Dauer Ihrer früheren Erwerbstätigkeit, die Gründe für deren Beendigung, Ihre beruflichen Pläne oder Ihre persönlichen Verhältnisse. Hat die Rentenversicherung Zweifel an Ihrer Versicherungsfreiheit, kann sie weitere Nachweise verlangen, die diese Zweifel ausräumen.

    Die von Ihnen genannten Nachweise (Aufhebungsverträge, Gewerbeabmeldung, Bestätigung eines Steuerberaters) können je nach Einzelfall geeignete Nachweise sein. Sie müssen aber nur solche Nachweise vorlegen, die Sie tatsächlich haben oder ohne größeren Aufwand beschaffen können. Wenn Sie z.B. nie ein Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie auch keine Gewerbeabmeldung vorlegen. Wenn Sie keinen Steuerberater haben oder beauftragen wollen, müssen Sie auch keine Bescheinigung des Steuerberaters vorlegen.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass die Rentenversicherung zu Unrecht weitere Nachweise von Ihnen verlangt oder Ihre Versicherungsfreiheit nicht anerkennt, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dies müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides tun. Im Widerspruchsverfahren können Sie Ihre Argumente noch einmal vortragen und gegebenenfalls weitere Nachweise vorlegen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage geben. Für eine ausführliche Beratung in Ihrem konkreten Fall empfehle ich Ihnen jedoch dringend, sich an einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.

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