24.11.2024

ebay mahnung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #426052 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hallo, Ich verkaufe selbst auf ebay verschiedene Artikel und sehe, dass viele Mitbewerber gewerblich verkaufen und jegliche Richtlinien nicht beachten. – Fehlendes Impressum – Kein Widerrufsrecht – geklaute Bilder – nicht lizensierte Raubkopien Wenn man diese Artikel ( Fake Nintendo Konsolen z.b bei ebay meldet kommt keine Reaktion von ebay) Lohnt es sich diese Verkäufer abzumahnen und wie würde die Kosten bzw. Nutzen so einer Abmahnung aussehen?

  • Autor
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  • #426629 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Zu Ihrer Frage: Wenn Sie als privater oder gewerblicher Verkäufer auf eBay tätig sind und bemerken, dass Mitbewerber gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen (z. B. fehlendes Impressum, fehlendes Widerrufsrecht, urheberrechtlich geschützte Bilder oder Produktpiraterie), haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, durch eine Abmahnung gegen diese Verstöße vorzugehen. Dies dient dazu, einen fairen Wettbewerb zu schaffen und Ihnen potenziell rechtswidrige Mitbewerber von der Seite zu halten. Doch sollten Sie hierbei sehr strategisch und rechtlich korrekt vorgehen. Ich erläutere dies nachfolgend Schritt für Schritt:

    ### 1. Gewerbliche Verkäufer und Wettbewerb

    Wenn ein Verkäufer auf eBay gewerblich handelt, ist er an bestimmte rechtliche Pflichten gebunden, die aus dem Wettbewerbsrecht (UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) resultieren. Ein fehlendes Impressum oder Widerrufsrecht kann z. B. ein Wettbewerbsverstoß darstellen. Solche Verstöße können abgemahnt werden.

    Beispiele:

    – Ein gewerblicher Verkäufer muss gemäß § 5 TMG ein anzuklickendes und vollständiges Impressum angeben.

    – Ein Händler ist nach § 312g BGB verpflichtet, Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu gewähren.

    – Der Verkauf von Fälschungen oder Raubkopien verstößt nicht nur gegen das Urheberrecht (§ 97 UrhG), sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen für den Verkäufer haben.

    Sie können diese Vergehen mithilfe einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt geltend machen.

    ### 2. Abmahnung als Werkzeug

    Eine Abmahnung dient als außergerichtliches Instrument, um den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, ohne direkt ein Gericht einzuschalten. Sie fordern den Mitbewerber auf, das rechtswidrige Verhalten zu unterlassen. Oftmals wird eine Unterlassungserklärung verlangt.

    Inhalt einer Abmahnung:

    – Beschreibung des Verstoßes (Nachweis durch Screenshots oder Dokumentation der Anzeige ist essenziell).

    – Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes.

    – Aufforderung zur Zahlung Ihrer entstandenen Rechtskosten (je nach Streitwert).

    – Setzen einer Frist zur Stellungnahme oder Einhaltung.

    ### 3. Kosten einer Abmahnung

    Die Kosten tragen zunächst Sie, wenn Sie selbst die Abmahnung initiieren. Sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, werden Gebühren auf Basis des Streitwerts berechnet. Der Streitwert einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht richtet sich nach dem Umfang und der Schwere des Verstoßes. Er kann von wenigen Hundert bis über 10.000 Euro reichen. Bei kleineren formalen Verstößen (z. B. kein Impressum) liegt der Streitwert oft zwischen 3.000 und 5.000 Euro.

    Die Kosten für den Anwalt können von Ihnen zurückgefordert werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist. Zudem droht dem Abgemahnten, falls er sich nicht daran hält und es zu einer Klage kommt, eine Vertragsstrafe.

    ### 4. Chancen und Risiken

    Vor- und Nachteile der Abmahnung sollten gut abgewogen werden:

    – Vorteil: Sie schützen sich vor Rechtsverstößen Ihrer Mitbewerber und schaffen einen faireren Wettbewerb.

    – Nachteil: Es besteht immer das Risiko, dass der Gegenseite die Berechtigung Ihrer Abmahnung anfechtet. Es kann dann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren kommen, wenn Sie im Recht sind, aber der Rechtsverstoß schwer nachzuweisen ist.

    ### 5. Alternative: Meldung bei Behörden

    Gerade bei schwerwiegenden Verstößen wie dem Verkauf von Raubkopien oder Produktpiraterie können Sie neben einer Abmahnung auch parallel die zuständigen Behörden informieren. Dies könnten z. B. die Polizei (Strafanzeige bei Produktpiraterie) oder die Wettbewerbszentrale sein. Auch Verbraucherverbände können solche Verstöße aufgreifen.

    ### 6. Tipp zum weiteren Vorgehen

    – Beweissicherung: Dokumentieren Sie die Verstöße durch Screenshots mit Datumsangabe. Sichern Sie alles, was Ihren Vorwurf untermauert.

    – Anwalt hinzuziehen: Lassen Sie sich durch einen spezialisierten Anwalt für Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht beraten und prüfen, ob Ihre Abmahnung Aussicht auf Erfolg hat. Ein Anwalt kann eine rechtssichere Abmahnung erstellen und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.

    – Meldung an Behörden und Verbraucherzentralen erwägen, gerade bei schwerwiegenden Verstößen wie Produktpiraterie.

    – Alternativ können Sie möglicherweise einen gemeinsamen Wettbewerbsverband oder die Wettbewerbszentrale einschalten, um Abmahnungen auch auf neutralem Wege durchzuführen.

    Sie können hier Anwälte für Wettbewerbsrecht suchen:

    https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Wettbewerbsrecht

    ### Haftungsausschluss

    Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft keine rechtliche Beratung darstellt und den persönlichen Rat durch einen qualifizierten Anwalt nicht ersetzen kann. Ich empfehle Ihnen dringend, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren, bevor Sie Abmahnungen versenden.

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