19.05.2024

Doppelte staatsbürgerschaft

  • Ersteller
    Diskussion
  • #396043 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    habe seit 1995 die deutsche Staatsbürgerschaft.
    Meine Lebensgefährtin hat die russische Staatsbürgerschaft und sie ist die Mutter meiner beiden Kinder(8 und 14 Jahre), die sowohl die deutsche als auch die russische Staatsbürgerschaften besitzen.
    Aus den o g familiären Gründen pendeln wir häufig zwischen Deutschslnd und Russland.
    Meine Frage lautet:
    Ist es möglich eine Genehmigung bei den deutschen Behörden für eine für mich zusätzliche russische Staatsbürgerschaft ohne die deutsche abzugeben, zu holen?

    Viele liebe Grüße!

    Basel Mahmoud

  • Autor
    Antworten
  • #396121 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Das neue Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), das am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, ermöglicht die mehrfache Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen als neuen Standard in Deutschland. Nach diesem Datum müssen Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, um eine zusätzliche Staatsbürgerschaft zu erlangen, vorausgesetzt, das Recht des anderen Landes sieht ebenfalls die Möglichkeit einer Mehrstaatigkeit vor. Für Ihren speziellen Fall bedeutet dies, dass Sie nach dem 26. Juni 2024 die russische Staatsbürgerschaft annehmen können, ohne die deutsche aufgeben zu müssen, sofern auch das russische Staatsangehörigkeitsrecht dies zulässt. Es ist jedoch ratsam, sich vorab mit einem Anwalt oder einer entsprechenden Beratungsstelle in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und um den Prozess der Beantragung zu verstehen. Beachten Sie auch, dass die Gesetze sich ändern können und es wichtig ist, die aktuellsten Informationen direkt von den Behörden oder über juristische Beratung zu erhalten.

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