24.05.2025

„Diebstahl“ in Kaufland

  • Ersteller
    Diskussion
  • #428215 Antworten

    Maria
    Gast

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage und brauche sehr eine Ratschläge. Heute ist bei mir eine sehr unangenehme und peinliche Situation passiert. <div>Ich war in Kaufland und habe eine Flasche Havana Club mit neuem Geschmack gesehen und an diese Flasche war eine kleine Flasche desselben Produkts gebunden, gezeichnet “Jetzt neu, gratis probieren”. Ich habe nicht lange nachgedacht und habe sie mitgenommen, auch weil viele von diesen Flaschen schon ohne die Kleinen waren. Am Ausgang habe ich einen Ladendetektiv getroffen. Dann habe ich festgestellt, dass, was ich gemacht habe, eine Diebstahl war. Er hat meine persönlichen Daten geschrieben und hat gesagt, dass er einen Anzeige zum Polizei macht. Jetzt muss ich 100 Euro als Vertragsstrafe zahlen und einen Bearbeitungsgebühr. Weil ich so viel Geld nicht habe, bekomme ich das alles per Post. Ich habe auch 3 Monate Hausverbot bekommen. Das Problem war, dass ich seit nicht so lange in Deutschland wohne und mein Deutsch deshalb nicht perfekt ist. Ich habe versucht ihm alles zu erklären, das ich einfach dumm bin und habe wirklich gedacht, dass das sind Fläschchen zum probieren, warum denn sie auf die große Flaschen mit die gleiche Produkt sind. Aber er war sicher, dass ich das stehlen wollte. Ich bin erstmals in meinem Leben in einer solchen Situation und habe keine Ahnung, wie es weitergeht, was wäre die Folgen dieser Polizei Anzeige? Bin ich jetzt wirklich ein Krimineller in Deutschland? Ist es überhaupt möglich, eine so hohe Geldstrafe nur von Kaufland zu bekommen, und dann noch eine von der Polizei? Kann ich etwas dagegen tun? Habe ich das Recht, dieser Strafe zu widersprechen? Wir diese ins Führungszeugnis eingetragen? Ich bin wirklich sehr aufgeregt und weiß nicht, was ich als nächstes tun soll. Die Strafe von Kaufland ist sehr viel für mich, ich habe momentan keine gute Lebenssituation, arbeite in einer Teilzeitstelle mit 14€ pro Stunde Lohn und das wäre sehr schwer für mich. Ich verstehe, dass das ist genau mein Fehler ist und zahle das, wenn es ist überhaupt gesetzlich möglich, für einen Gratis Produkt, der kostet tatsächlich nichts oder sehr wenig, so eine Problem zu haben.. Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben oder einfach nur seine Meinung zu dieser Situation äußern. Ich weiß nicht, was ich als nächstes tun soll, und ich verstehe meine Situation nicht. Auf jede Antwort würde ich mich sehr freuen. </div>

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  • #428216 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Liebe Maria,

    zuerst einmal: Atmen Sie tief durch. Ihre Situation ist unangenehm, aber nicht aussichtslos. Viele Menschen geraten aus Versehen in rechtliche Schwierigkeiten, besonders, wenn sie neu in einem Land sind und die Sprache nicht perfekt beherrschen. Wichtig ist jetzt, dass Sie ruhig bleiben und Schritt für Schritt vorgehen. Ich erkläre Ihnen, was auf Sie zukommen kann und was Sie konkret tun sollten.

    1. Strafanzeige wegen Diebstahls – Was ist das?

    Grundsätzlich ist das unberechtigte Mitnehmen von Waren aus einem Laden ohne Bezahlung in Deutschland rechtlich gesehen ein Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei kommt es rechtlich gesehen vor allem auf Folgendes an:

    • War die Ware Eigentum des Ladens?
    • Haben Sie sie gegen den Willen des Eigentümers entfernt?
    • Gab es Vorsatz – also war Ihnen bewusst, dass Sie etwas Verbotenes tun?

    Im Ihrem Fall ist Ihr Motiv sehr wichtig: Sie gingen offenbar davon aus, dass die kleine Flasche eine kostenlose Probe ist. Auch wenn im schlimmsten Fall die Staatsanwaltschaft die Anzeige weiterverfolgt, wird sie prüfen, ob es einen Irrtum über die Umstände gab – also ob Ihnen der Vorsatz (die Absicht, etwas zu stehlen) wirklich nachgewiesen werden kann. Das ist in der Praxis oftmals entscheidend.

    2. Wird das ins Führungszeugnis eingetragen?

    Gute Nachricht: Falls dies Ihr erstes Mal ist, wenn Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, und es sich um einen Bagatelldiebstahl handelt (geringer Wert des Gegenstandes), wird das Verfahren in vielen Fällen nach § 153 oder § 153a StPO eingestellt – entweder ohne Auflagen oder mit Auflagen wie einer kleinen Geldzahlung. Bei Einstellungen dieser Art gibt es keinen Eintrag im Führungszeugnis.

    Nur wenn Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Haftstrafe verurteilt werden, entsteht ein Eintrag im Führungszeugnis.

    3. Vertragsstrafe und Hausverbot von Kaufland – Ist das rechtlich zulässig?

    Einzelhändler wie Kaufland dürfen grundsätzlich Vertragsstrafen aussprechen, wenn sie meinen, dass ein Hausrecht verletzt wurde. Eine sogenannte „zivilrechtliche Vertragsstrafe“ wird oft pauschal verlangt – in Ihrem Fall wohl 100 Euro sowie Bearbeitungsgebühren.

    Aber: Ob diese Forderung berechtigt ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn Sie wirklich davon ausgingen, dass die kleine Flasche ein Werbegeschenk ist – und das auch glaubhaft machen können – könnte die Zahlung rechtlich angreifbar sein.

    4. Was sollten Sie jetzt tun?

    Mein Rat:

    1. Warten Sie ab, ob Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten. Dort steht, ob ein Strafverfahren eingeleitet wurde oder das Verfahren eventuell eingestellt wurde.
    2. Sollten Sie ein Schreiben mit dem Vorwurf des Diebstahls erhalten, äußern Sie sich zunächst nicht, sondern ziehen Sie unbedingt einen Anwalt hinzu. Er kann Akteneinsicht beantragen und Ihre Chancen bewerten.
    3. Zur zivilrechtlichen Forderung von Kaufland: Sie können prüfen lassen, ob Sie diese wirklich zahlen müssen. Es empfiehlt sich auch hierfür ein Anwalt. Schreiben Sie an Kaufland und bitten Sie um eine detaillierte Aufschlüsselung der Forderung. Fordern Sie Kaufland auf, den Sachverhalt nochmals zu prüfen und Ihre Sichtweise zu berücksichtigen.

    Wenn Sie sich keine anwaltliche Hilfe leisten können, fragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts nach einem Beratungshilfeschein, mit dem Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen können – dann zahlen Sie nur einen kleinen Eigenbetrag (meist 15 Euro).

    Über diese Seite können Sie einen Anwalt finden, der auf Strafrecht spezialisiert ist:
    Zum Anwalt für Strafrecht finden.

    5. Perspektivisch: Was bedeutet das für Sie als Person in Deutschland?

    Nein, Sie sind nicht automatisch „kriminell“. Gerade wenn kein Vorsatz oder nur ein geringer Schaden vorliegt und das Verfahren eingestellt wird, gibt es keine langfristige Konsequenz. Es ist aber wichtig, solche Situationen in Zukunft zu vermeiden. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie lieber jemanden oder lassen Sie Ware lieber liegen.

    Ich hoffe, meine Antwort konnte Ihnen einen ersten Überblick geben und etwas die Sorgen nehmen. Holen Sie sich bitte rechtlichen Beistand, sobald Sie Post von der Polizei oder von Kaufland bekommen. So machen Sie alles richtig.

    Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen Sie sich einen Anwalt auf unserer Website: https://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/

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