Diebstahl eines Fahrrads im „Zwischenstadium“
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Diskussion
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Die Situation zum Diebstahl meines Fahrrads ist etwas komplizierter und ich möchte gerne wissen, ob ich Pech habe und den Schaden tragen muss, oder ob der Eigentümer des Fahrrads den Schaden tragen muss.
1. Mir wurde mein Jobrad geklaut. Zu dem Zeitpunkt war der Diebstahl durch die Versicherung des Jobrades abgesichert. Diese Versicherung war teil des Leasing-Vertrages.
2. Ich habe den Diebstahl gemeldet, der Jobrad Vertrag wurde beendet.
3. Die Polizei konnte das gestohlene Fahrrad sicherstellen und ich habe es wiederbekommen, in der Erwartung, dass der Jobrad Vertrag wieder aufgenommen wird. Leider wurde mir nach langem Hin und Her mitgeteilt, dass eine Wiederaufnahme des Vertrages nicht möglich ist.
4. Damit gehörte das Fahrrad der Versicherungsgesellschaft, die das Fahrrad versichert hat.
5. Das Fahrrad sollte abgeholt werden von einem Transport-Unternehmen. Ich habe Termine zur Verfügung gestellt, aber es wurde kein Termin vereinbart. Stattdessen hat sich nach einer Weile ein Fahrrad-Händler bei mir gemeldet und mir angeboten, dass ich ihm das Fahrrad abkaufe. Er hat das Fahrrad von der Versicherungsgesellschaft übernommen/gekauft. Ich kenne die Details nicht, aber so wie er es mir mitgeteilt hat, ist er der Eigentümer des Fahrrades gewesen zu dem Zeitpunkt und nicht mehr die Versicherungsgesellschaft.
6. Das Fahrrad wurde beim Diebstahl beschädigt. Ich habe mich mit dem Fahrradhändler geeinigt, dass ich den Schaden von einem Fachhändler einschätzen lasse, damit wir uns auf einen Preis einigen können und ich ihm das Fahrrad abkaufe. Die Einschätzung habe ich vornehmen lassen, weil der Fahrrad-Händler, der das Fahrrad übernommen hatte, woanders ansäßig ist.
7. Ich bin mit dem Fahrrad zum örtlichen Fachhändler gefahren und habe mir ein Angebot zur Reparatur des Schadens geben lassen.
8. Auf dem Rückweg habe ich einen Stopp in der Stadt gemacht. Ca. 3 Stunden später wollte ich nach Hause fahren, aber das Fahrrad wurde in dieser Zeit geklaut. Das Fahrrad war ordnungsgemäß am Rahmen an einem im Boden verankerten Fahrradständer angeschlossen.Jetzt ist das Problem, dass meine Versicherung den Schaden nicht trägt, weil ich keine eigene Fahrradversicherung habe. Ich brauchte ja schließlich keine, weil ich eigentlich eine Versicherung über Jobrad hatte. Es fällt auch nicht in den Rahmen meiner Haftpflichtversicherung. Die Versicherung des Händler will den Schaden aber auch nicht tragen, sodass der Händler mir jetzt eine Rechnung geschickt hat, um den Schaden zu „begleichen“.
Daher ist meine Frage, muss ich diese Rechnung begleichen? Wer hat hier „Pech“? Der Händler oder ich? Wie sollte ich weiter vorgehen?
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