Designrecht vs. Kunstfreiheit
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Diskussion
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Hallo zusammen,
ich möchte in der nächsten Zeit Kunstwerke von bestimmten Modeartikeln bzw. Markenartikeln herstellen und diese daraufhin gewerblich verkaufen, hätte jedoch an euch noch einige Fragen bzgl. der Kunstfreiheit.
Aufgelistet et sind 3 Möglichkeiten wie ich mein Projekt umsetzen kann, auf die ich bei meiner Recherche gestoßen bin:-
Da die Designs der Markenprodukte patentiert sind, wollte ich fragen, ob dieses Designrecht auch für Kunstwerke gilt, obwohl die Kunstwerke nicht zum tragen genutzt werden können. Somit besteht ja für unzähligen Marken wie Adidas, Nike, Louis Vuitton,etc keine Gefahr, dass die Kunstwerke ihren Produkten Konkurrenz bieten.
2. (Gilt das Designrecht auch bei Kunstwerken, selbst wenn das Markenlogo nicht vorhanden ist und evtl die Farbe der Modeartikel geändert wird?)2Eine weitere Möglichkeit ist das Abändern von signifikanten Merkmalen, sodass für die außenstehende Person keine Verwechslungsgefahr besteht:
Hier stellt sich mir die Frage, ob generell Details abgeändert werden müssen, wenn es sich um ein Kunstwerk handelt? Oder könnte man auch nichts abändern und behaupten, man habe von der Kunstfreiheit gebrauch gemacht und sich vom originalen Markenprodukt nur inspirieren lassen?
Ich bin bei meiner Recherche auf eine interessante Quelle gestoßen ( https://www.zeit.de/zustimmung?url=https%3A%2F%2Fwww.zeit.de%2Flebensart%2Fmode%2F2013-03%2Fchucks-kopie-mode-urheberrecht%2Fseite-2 )
Hierbei ist folgendes Zitat des Rechtsanwalts Wegener gefallen:Laut Wegener wäre es bei den Karma Chakhs relativ einfach, diese Unterscheidbarkeit zu schaffen: Würde Le-Mentzel auf ein kreisförmiges Logo auf Knöchelhöhe, wie beim Original üblich, verzichten, die Chucks-typischen Metall-Ösen für die Schnürsenkel weglassen und auch die zwei schwarzen Streifen von der Sohle entfernen, “dann hätte man eine ganz andere Rechtslage”, sagt Wegener. Tut Le-Mentzel all das nicht, besteht eine Verwechslungsgefahr. Da hilft es auch nicht, dass auf dem Logo kein Stern zu sehen ist. “Der Betrachter könnte glauben, beim Karma Chakh handele es sich um eine Sonderedition von Converse”, sagt Wegener.
Rechtsanwalt Wegener meinte zudem, dass man Original und Kopie nebeneinander stellen sollte und dem durchschnittlichen Betrachter klar sein sollte, dass die beiden Schuhe nicht vom selben Hersteller sind. Somit sollten die Schuhe/ Kunstwerke klar zu unterscheiden sein. Würde das auch in meinem beschriebenen Fall gelten?
Dazu anknüpfend habe ich von einem Unternehmen gehört, das Leinwände mit Nike Schuhen herstellt und mir mitteilte, dass es rechtlich zulässig wäre, Designs von Modefirmen zu kopieren und diese um 20% zu verändern. Ich denke, dass dies mit dem abändern von einigen prägnanten Details vergleichbar ist. Wisst ihr hier eine bestimmte Richtlinie oder eine Grenze?
Ich danke schonmal für eure Unterstützung und wüsche euch allen einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüßen
Ulli Neumann -