Nach deutschem Recht gibt es grundsätzlich keine Altersbeschränkung für den Besitz oder die Verwendung von Geldscheinen. Das bedeutet, dass auch ein 10-jähriges Kind theoretisch einen 100€-Schein besitzen und damit bezahlen darf. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, den Umgang ihres Kindes mit Geld zu überwachen und entsprechend zu erziehen.
Es ist jedoch möglich, dass der Kassierer oder die Kassiererin in solch einer Situation stutzig wird und genauer nachfragt. Bei einem ungewöhnlich hohen Geldbetrag wie einem 100€-Schein ist es nicht ungewöhnlich, dass der Kassierer oder die Kassiererin Fragen stellt, um sicherzugehen, dass das Geld rechtmäßig erworben wurde. Dies kann als eine Maßnahme zur Prävention von Geldwäsche oder Betrug angesehen werden.
Dennoch obliegt es letztendlich dem Kassierer oder der Kassiererin, zu entscheiden, ob sie den Geldschein akzeptieren oder weitere Fragen stellen möchten. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für den Kassierer oder die Kassiererin, das Alter des Kindes zu überprüfen oder den Eltern zu benachrichtigen.
Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder über den verantwortungsvollen Umgang mit Geld aufklären und sie über die Folgen von Diebstahl oder Missbrauch informieren. Wenn Ihre Tochter einen 100€-Schein ohne Ihre Erlaubnis genommen hat und damit unerlaubt eingekauft hat, ist es sinnvoll, das Gespräch mit ihr zu suchen, ihr die Tragweite ihres Handelns zu erklären und mögliche Konsequenzen aufzuzeigen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine individuelle Rechtsberatung darstellen. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten empfehle ich Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren. Die Anwaltshotline kann Ihnen dabei behilflich sein: [Anwaltshotline]