29.04.2022

Darf die Versicherung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #384818 Antworten

    Anonym
    Gast

    Meine Versicherung stellt mir eine viel zu hohe Vorschreibung aus. Bei einem persölichen Vorsprechen, verspricht sie das zu klären. Dann erhalte ich erneut eine Vorschreibung, wieder viel zu hoch und stimmt nicht mit der Vereinbarung überein. Ich schreibe mehrmals die Versicherung an, doch sie reagiert nicht. So verweigere ich die Einzahlung mit dem Hinweis, dass eine Rechnung erst fällig ist, wenn sie korrekt ausgestellt wurde.
    Jetzt hatte ich einen Schadensfall und die Versicherung weigert sich zu zahlen, weil (so ihre Begründung) die Prämie noch nicht einbezahlt worden ist. Ich entgegene, eine korrekte Rechnung würde ich sofort einzahlen.
    Die Versicherung verklagt mich nun, obwohl sie ihrer Verspflichtung aus dem Schadensfall noch nicht nachgekommen sind (Leistung-Gegenleistung).
    Fragen:
    Obwohl ich immer noch keine korrekte Vorschreibung habe, bin ich tatsächlich säumig?
    Kann die Versicherung mich klagen, obwohl sie ihrer Pflicht der Schadensbehebung nicht nachgekommen ist?

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