Corona Bußgeldbescheid
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ErstellerDiskussion
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AnonymGastIch war im Dezember 2020 mit 2 weiteren Personen im Auto und die Polizei hatte uns dann erwischt und wir mussten alle 3 ein Bußgeld zahlen. Kann ich dieses Geld zurückfordern ?
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ErstellerDiskussion
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Christian R.ModeratorBevor ich Ihre Frage beantworte, möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche und individuelle Beratung empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Um Ihre Frage zu beantworten, muss ich zunächst den Sachverhalt analysieren. Sie waren im Dezember 2020 mit zwei weiteren Personen im Auto und wurden von der Polizei erwischt. Sie mussten alle drei ein Bußgeld zahlen. Sie möchten wissen, ob Sie dieses Geld zurückfordern können.
Das Rechtsgebiet, das hier relevant ist, ist das **Ordnungswidrigkeitenrecht**. Dieses regelt die Ahndung von Verstößen gegen gesetzliche Gebote oder Verbote, die nicht als Straftaten gelten. Das **Infektionsschutzgesetz (IfSG)** ist ein solches Gesetz, das zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten erlassen wurde. Das IfSG ermächtigt die Bundesländer, durch Rechtsverordnungen weitere Schutzmaßnahmen anzuordnen, wie z.B. Kontaktbeschränkungen oder Ausgangssperren.
Im Dezember 2020 galten in allen Bundesländern solche Rechtsverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die genauen Regelungen variierten je nach Bundesland und Inzidenzlage. In der Regel war es jedoch verboten, sich mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt zu treffen oder zu befördern. Ausnahmen gab es z.B. für Angehörige des eigenen Hausstands oder für berufliche Fahrten.
Wenn Sie also mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt im Auto waren, ohne dass eine Ausnahme vorlag, haben Sie gegen die geltende Rechtsverordnung verstoßen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 Absatz 2 IfSG dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.
Um ein Bußgeld zu verhängen, muss die zuständige Behörde einen **Bußgeldbescheid** erlassen. Dieser muss Ihnen schriftlich zugestellt werden und folgende Angaben enthalten:
– Die Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit
– Die gesetzliche Vorschrift, die verletzt wurde
– Die Beweismittel
– Die Höhe des Bußgeldes
– Die Rechtsbehelfsbelehrung
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, haben Sie folgende Möglichkeiten:
– Sie akzeptieren den Bußgeldbescheid und zahlen das Bußgeld innerhalb der angegebenen Frist.
– Sie legen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich **Einspruch** ein. Dies hat zur Folge, dass die Behörde den Fall noch einmal überprüft und entweder den Bußgeldbescheid aufhebt, ändert oder bestätigt. Wenn die Behörde den Bußgeldbescheid bestätigt oder erhöht, wird der Fall an das zuständige Amtsgericht abgegeben, das dann über den Einspruch entscheidet.
– Sie ignorieren den Bußgeldbescheid. Dies ist jedoch keine gute Idee, denn dadurch wird der Bußgeldbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist **rechtskräftig** und vollstreckbar. Das heißt, Sie müssen nicht nur das Bußgeld zahlen, sondern auch zusätzliche Gebühren und Zinsen. Außerdem kann die Behörde weitere Zwangsmittel anwenden, wie z.B. eine Erzwingungshaft oder eine Fahrerlaubnissperre.
Um erfolgreich Einspruch einzulegen, müssen Sie gute Gründe haben, warum der Bußgeldbescheid unberechtigt oder fehlerhaft ist. Mögliche Gründe sind z.B.:
– Die Behörde hat die falsche Rechtsverordnung angewendet oder diese war zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht mehr gültig.
– Die Behörde hat die Sachlage falsch dargestellt oder bewertet oder es liegen entlastende Umstände vor.
– Die Behörde hat formale Fehler gemacht, wie z.B. eine fehlerhafte Zustellung oder eine unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung.
– Die Behörde hat die Verhältnismäßigkeit oder die Ermessensspielräume nicht beachtet oder das Bußgeld ist unangemessen hoch.
Um Ihre Erfolgsaussichten zu beurteilen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich auf Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert hat. Er kann Ihnen helfen, den Bußgeldbescheid zu prüfen, die richtigen Argumente zu finden und den Einspruch zu formulieren. Außerdem kann er Sie vor Gericht vertreten, falls es zu einer Verhandlung kommt.
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Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies keine Rechtsberatung ersetzt und nur eine erste Orientierung bietet. Für eine verbindliche und individuelle Beratung empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
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