Ordnungswidrigkeit – rechtliche Fragen
Einordnung des Falls:
Die von Ihnen geschilderte Frage fällt in das Rechtsgebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Analyse des Sachverhalts:
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Tatbestand:
Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen zu haben, indem Sie sich mit mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum aufgehalten haben.
Einschlägige Gesetze:
- § 28a IfSG: Ordnungswidrigkeiten
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Verjährung:
Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt drei Monate.
Einschlägige Gesetze:
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Gebühren und Auslagen:
Die Höhe der Gebühren und Auslagen für einen Bußgeldbescheid ist gesetzlich geregelt.
Einschlägige Gesetze:
- JVKostG: Gesetz über die Kosten in Justizverwaltungssachen
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Einspruch:
Sie können gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Einschlägige Gesetze:
Empfehlung:
Ich empfehle Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung mit einem Anwalt für Verkehrsrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht in Anspruch zu nehmen. Die telefonische Rechtsberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Fall mit einem Anwalt zu besprechen und die rechtlichen Schritte zu besprechen.
Buchung einer telefonischen Rechtsberatung:
Sie können eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.
Suche nach einem Anwalt für Verkehrsrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht:
Sie können auf rechtsanwalt.com nach einem Anwalt für Verkehrsrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht in Ihrer Nähe suchen:
Hinweis:
Diese Angaben dienen lediglich der ersten Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um Ihre Rechte zu wahren.
Zu Ihrer Frage:
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Verjährung:
Es ist möglich, dass die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist. Dies ist jedoch abhängig vom genauen Datum des Tatvorwurfs und dem Datum des Erhalts des Bußgeldbescheids.
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Gebühren und Auslagen:
Die Höhe der Gebühren und Auslagen erscheint auf den ersten Blick hoch. Es ist jedoch möglich, dass diese gerechtfertigt sind.
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Einspruch:
Es ist möglich, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn Sie gute Gründe dafür haben, dass der Bußgeldbescheid unrechtmäßig ist.
Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu beurteilen.
Zusätzliche Hinweise:
- Sie können sich bei der zuständigen Behörde informieren, ob die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist.
- Sie können auch einen Anwalt um Rat fragen, wie Sie sich gegen den Bußgeldbescheid wehren können.