Bußgeldbescheid mit Bezug auf OWiG §17
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Diskussion
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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Mein Reisepass wurde am 3.8.20 ungültig. Erst am 30.6.22 konnte ich einen neuen beantragen.
Das Bezirksamt F’hain-Kreuzberg von Berlin wirft mir vor, vom 3.8.20 bis 17.8.22 “wissentlich pflichtwidrig … weder einen gültigen Personal-ausweis noch einen vorläufigen Personalausweis … besessen [zu haben). Ihre Einlassung zum Sachver-halt konnte zu keiner anderen Beurteilung … führen. (…) Beweismittel: Melderegister”. Es wurde ein Bußgeld in Höhe von 220 € verhängt.
Meine Einlassung: “Während der Corona-Pandemie eingeschränkter Behördenbetrieb (Termin wieder abgesagt!) einerseits sowie mein psychischer und körperlicher Gesundheitsstatus (Maskenbefrei-ungsattest, längere Quarantänezeiten) andererseits führten insgesamt dazu, dass ich erst Anfang ’22 telefonisch nach 17 Min.(!) Warteschleife endlich einen Termin wahrnehmen durfte, um pers. einen neuen Reisepass beantragen zu können, gültig ab 30.6.22.”