24.05.2024

Betreibung im Ausland

  • Ersteller
    Diskussion
  • #396113 Antworten

    Anonym
    Gast

    Guten Tag

    Ich habe Deutschland seit mehr als 3,5 Jahren ins Ausland verlassen. Mein damaliges Bankkonto bei der Postbank habe ich leergeräumt und alle Daueraufträge und Lastschriftverfahren gestoppt. Meines Wissens waren nur noch ca. 8 Euro auf dem Konto. Seit ein Paar Monaten kommen nun maschinell geschriebene Briefe nach Hause mit der Aufforderung irgendeine Veränderung in den Einstellungen im Konto vorzunehmen. Die Login-Daten habe ich nach dieser langen Zeit vergessen und die Passwort-Wiederherstellungstools der Postbank haben wiederholt nicht funktioniert. Telefonanrufversuche blieben erfolglos wegen extrem langen Warteschleifen. Nun kommt ein (unsigniertes maschinell erstelltes) Kündigungsschreiben mit der Aufgorderung einen Betrag von 180 Euro umgehend zu bezahlen. Ich habe keine Ahnung woher dieser Betrag. Meine Frage: kann die Postbank in so einem Fall einen ehemaligen Kunden im Ausland (Schweiz) betreiben und weitere Schritte einleiten?
    Vielen Dank
    Freundliche Grüsse

  • Autor
    Antworten
  • #396117 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    In einer solchen Situation ist es wichtig, die Angelegenheit sorgfältig zu prüfen. Banken haben in der Regel das Recht, ausstehende Forderungen auch international geltend zu machen. Dies kann über Inkassounternehmen oder durch direkte rechtliche Schritte erfolgen. Die genauen Vorgehensweisen und rechtlichen Rahmenbedingungen können jedoch je nach Land variieren. Im Falle der Postbank könnte es sein, dass Kontoführungsgebühren, nicht autorisierte Transaktionen oder andere Faktoren zu der Forderung geführt haben könnten. Es ist ratsam, sich direkt mit der Bank in Verbindung zu setzen, um Klarheit über die Herkunft der Forderung zu erhalten. Sollten die Kommunikationswege, wie beschrieben, nicht funktionieren, könnte die Einschaltung eines Anwalts oder eines Verbraucherschutzvereins hilfreich sein, um die Angelegenheit zu klären und eine Lösung zu finden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, alle schriftlichen Mitteilungen aufzubewahren und dokumentierte Versuche der Kontaktaufnahme mit der Bank zu führen, um bei Bedarf die eigene Position zu stärken. Es ist auch möglich, sich an die zuständigen Finanzaufsichtsbehörden zu wenden, falls die Bank nicht angemessen reagiert.

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