26.11.2022

Bestattungspflichtige und Sozialbestattung

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    Diskussion
  • #389628 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ehemann ist im Pflegeheim mit 1.Wohnsitz in Gemeinde B.
    Heimatort des Ehemannes war Gemeinde A.

    Ehefrau hat 1.Wohnsitz noch in Gemeinde A .

    Frage 1: Wenn der Ehemann stirbt, trägt dann das Sozialamt bei Mittellosigkeit der Ehefrau auch die Überführungskosten nach Gemeinde A, wo der Mann auf seinen Wunsch bestattet werden möchte?

    Frage 2: Wenn die Ehefrau mittellos ist, geht dann die Bestattungspflicht mit allen Kosten auf den nicht mittellosen Bruder als einzigen lebenden Verwandten des Ehemannes über?
    Auch dann, wenn der Bruder schon zu Lebzeiten des Ehemannes das Erbe ausschlägt?

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