Widerruf der bedingten Entlassung: Analyse und rechtliche Hinweise
Einleitung:
Die vorliegende Frage betrifft den Widerruf der bedingten Entlassung nach einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Der Fragesteller befindet sich im Freigang und wird in zwei Wochen vorzeitig entlassen. Er fragt, ob ein Widerruf der bedingten Entlassung möglich ist, wenn er in den verbleibenden zwei Wochen aus dem Freigang genommen wird.
Rechtsgebiet:
Das maßgebliche Rechtsgebiet ist das Strafrecht, insbesondere die Regelungen zur bedingten Entlassung in den §§ 57 ff. StGB.
Schritte der Analyse:
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Prüfung der Voraussetzungen der bedingten Entlassung:
- Die Strafzeit muss mindestens zwei Drittel betragen (§ 57 Abs. 1 StGB).
- Es muss eine positive Prognose für die Zukunft vorliegen (§ 57 Abs. 2 StGB).
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Prüfung der Gründe für einen Widerruf:
- Begehung einer neuen Straftat während der Probezeit (§ 57 Abs. 3 StGB).
- Nichteinhaltung von Weisungen (§ 57 Abs. 3 StGB).
- Fluchtgefahr (§ 57 Abs. 4 StGB).
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Beurteilung des konkreten Falls:
- Die Frage, ob ein Widerruf der bedingten Entlassung gerechtfertigt ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
- Es ist insbesondere zu prüfen, ob der Verstoß gegen die Auflagen des Freigangs schwerwiegend ist und ob er Rückschlüsse auf die Zukunftsprognose zulässt.
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Einschlägige Gesetze:
Hinweis:
Die obigen Ausführungen dienen lediglich der ersten Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine konkrete Prüfung Ihres Falls sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Empfehlung:
Ich empfehle Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung zu buchen, um Ihren Fall mit einem Anwalt zu besprechen. Auf https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung können Sie unkompliziert einen Termin vereinbaren.
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Zusammenfassend:
Die Frage, ob ein Widerruf der bedingten Entlassung in Ihrem Fall möglich ist, kann abschließend nur von einem Anwalt beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen daher, eine telefonische Rechtsberatung zu in Anspruch zu nehmen.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass die obigen Ausführungen keine Rechtsberatung darstellen und den Rat eines Anwalts nicht ersetzen können.