Bandesmäßiger 184b ?
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Diskussion
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Guten Abend, es geht um ein sensibles Thema ich gehe deswegen nicht ins Deteil:
Es haben sich vier Leute zusammen getan und die wollten Typen ärgern. Nicht ärgern, es geht um was politisches und die vier Leute wollten denen einen Denkzettel verpassen.
Die vier Leute haben 184b Bilder ungefragt an verschiedene Leute in Facebook geschickt und die Leute dann angezeigt.
Jetzt ist die Sache aufgeflogen und es gibt riesen Ärger für die vier Leute.
Gab Durchsuchungen und zwei von den vier Leuten sind in UHaft.
Im Haftbefehl steht bandenmäßiger 184b. Aber die vier Leuten haben mit den Bildern nicht gehandelt und sich auch nicht erregt sie wollten nur anderen Ärger machen.
Ist der bandenmäßige 184b überhaupt richtig und damit die UHaft?
Es geht um knapp 40 Fälle wo die vier Leute den anderen diese Bilder geschickt haben.
Danke ich hoffe der Beitrag entspricht hier den Regeln.