Zunächst einmal tut es mir leid zu hören, dass Ihr BAföG-Antrag gestrichen wurde. Im deutschen BAföG-Recht gibt es einige Regelungen, die Ihnen Möglichkeiten geben, gegen eine Ablehnung vorzugehen.
1. **Einspruch einlegen**: Sie haben das Recht, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Dies sollten Sie in schriftlicher Form tun und den Einspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einreichen. Dabei sollten Sie den Grund des Einspruchs klar darlegen und eventuell vorhandene Nachweise beifügen, die Ihre Argumentation unterstützen könnten.
2. **Hintergrund zu den Kreditpunkten**: Laut § 48 Abs. 1 BAföG muss eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten innerhalb der vorgesehenen Zeit erreicht werden. In der Regel sind es 80 Kreditpunkte in den ersten beiden Jahren. Haben Sie jedoch aus besonderen Gründen, wie Krankheit oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen, Ihre Studienleistungen nicht erbracht, können Sie darauf hinweisen und entsprechende Nachweise beilegen.
3. **Unabdingbare Versuche**: Wenn Sie ein Modul zweimal nicht bestanden haben, fragen Sie sich, ob es Gründe gibt, die das rechtfertigen. Dies können schlechte Prüfungsbedingungen oder eine unzureichende Vorbereitung durch die Hochschule sein. Dokumentieren Sie alle relevanten Umstände und kommunizieren Sie diese in Ihrem Einspruch.
4. **Rechtsberatung**: Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen, der sich auf BAföG-Recht spezialisiert hat. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihren Einspruch effizient zu formulieren und weitere Schritte zu planen. Eine Liste von Anwälten können Sie hier finden: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=BAföG-Recht.
Ich hoffe, diese Schritte helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Einspruch!