16.03.2023

Auto mit mutmaßlichem Produktionsfehler mehrmals ohne Erfolg repariert

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    Diskussion
  • #391249 Antworten

    Mathias
    Gast

    Hallo Community, ich habe ein Problem mit derm Fahrzeug meiner Eltern. Das Fahrzeug wurde März 2019 beim Händler mit Werkstatt als Jahreswagen mit grob 20k Kilometer gekauft. Nebst dem Fahrzeug wurde auch eine Garantieverlängerung erworben, die bis Ende März 2023 läuft. Im Winter (bei kalten Außentemperaturen) verliert das Fahrzeug immer wieder Leistung und schaltet in den Notbetrieb, Neustart der Zündung behebt das Problem. Die Werkstatt repariert – in der Regel in Abstimmung mit dem VW-Konzern – jedes Jahr 2-3 mal dieses Fahrzeug und bekommt das Problem nicht in den Griff. Da es nur bei kalten Temperaturen auftritt lässt sich oftmals auch leider der Nicht-Erfolg der Reparatur erst wieder 7-8 Monate später prüfen. Der Händler hat nun auch eingewilligt, das Fahrzeug rückabzuwickeln. Bei aktuellen Marktpreisen ist der angebotene Rückkaufswert allerdings sehr nah an einer Frechheit, er wird uns auch offensichtlich nur mit Kauf eines anderen Fahrzeugs (zum Marktwert – die Jungs wollen den € offenbar mehrmals verdienen) angeboten.
    Jetzt bin ich mir über meine Rechte – vor allem mit der Garantie – im unklaren. Ist es so, dass nach dem Ablauf der Garantie ich quasi alle Reparaturen des Fahrzeugs zu dem Problem selber bezahlen müsste oder kann ich mich darauf berufen, dass der initiale Fehler immer noch nicht repariert ist und daher der Schadensfall aus 2019 immer noch in Bearbeitung ist? Das wäre für mich zumindest eine Option, das Auto nicht rückabzuwickeln oder zumindest ein wenig Druck aufbauen zu können, dass die Angebote ein wenig fairer werden.

  • Autor
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  • #391461 Antworten

    Christian
    Moderator

    Es tut mir leid zu hören, dass Sie Probleme mit dem Fahrzeug haben und der angebotene Rückkaufswert für Sie nicht zufriedenstellend ist. Was Ihre Frage zu den Gewährleistungsrechten betrifft: Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers, das Fahrzeug innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu reparieren oder zu ersetzen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In Ihrem Fall haben Sie eine Garantieverlängerung erworben, die bis zum Ende des Monats läuft.

    Es ist wichtig zu wissen, dass Garantien normalerweise nur bestimmte Teile oder Systeme des Fahrzeugs abdecken und nicht für Probleme gelten, die durch normalen Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung verursacht werden. Wenn das von Ihnen beschriebene Problem innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist und die Werkstatt es nicht dauerhaft behoben hat, haben Sie möglicherweise auch nach Ablauf der Garantiezeit Anspruch auf Reparatur oder Erstattung.

    Beachten Sie jedoch, dass Ihre Rechte und Möglichkeiten von den spezifischen Gesetzen und Vorschriften in Ihrem Land oder Ihrer Region abhängen können. Ich empfehle Ihnen daher, sich an eine örtliche Verbraucherberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt zu wenden, um sich genau beraten zu lassen, wie Sie in dieser Situation am besten vorgehen sollten.

    In der Zwischenzeit können Sie versuchen, mit dem Händler zu verhandeln, um ein faires Angebot für die Rücknahme des Fahrzeugs zu erhalten. Wenn der Händler sich nicht kooperativ zeigt, können Sie auch andere Möglichkeiten in Betracht ziehen, wie z. B. die Einschaltung eines Schiedsgerichts oder die Einleitung eines Gerichtsverfahrens.

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