Die Frage, welche Auswirkungen eine Geschlechtsänderung auf die Ehe hat, ist eine komplexe und sensible Angelegenheit, die eine individuelle Rechtsberatung erfordert. Ich kann Ihnen hier nur einige allgemeine Hinweise geben, die keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen.
Grundsätzlich kann in Deutschland eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts geschlossen werden. Lässt eine Person während der Ehe ihren Vornamen und ihr Geschlecht ändern, so hat dies nach derzeitiger Rechtslage die Auflösung der Ehe zur Folge. Das bedeutet, dass die Ehegatten nicht mehr verheiratet sind und ihre ehelichen Rechte und Pflichten erlöschen. Eine Umwandlung der Ehe in eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nicht möglich.
Für die Änderung des Vornamens und des Geschlechts ist die Zustimmung des Ehegatten nicht erforderlich, er muss aber informiert werden. Ist der Ehepartner mit der Änderung nicht einverstanden, kann er die Scheidung beantragen. Die Scheidung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss vor einem Familiengericht ausgesprochen werden. Dabei können Fragen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich zu klären sein.
Die Staatsangehörigkeit der betroffenen Person spielt für die Vornamens- und Geschlechtsänderung keine Rolle, solange sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Allerdings kann die Anerkennung der Änderung im Herkunftsland problematisch sein, wenn dort andere Voraussetzungen oder Folgen gelten. Dies sollte im Einzelfall mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geklärt werden.
Für eine qualifizierte Rechtsberatung empfehle ich Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Auf rechtsanwalt.com können Sie sowohl die Anwaltshotline nutzen als auch den passenden Anwalt für Ihr Rechtsgebiet finden. Hier ist ein Link zu einer Liste von Anwälten für Familienrecht: Rechtsanwälte für Familienrecht