Lieber Herr Lupandin,
ich verstehe, dass es sehr belastend sein kann, wenn der Arbeitgeber ausstehende Gehälter nicht zahlt. Ich werde Ihnen Schritt für Schritt erklären, wie Sie vorgehen können, um Ihre Rechte einzufordern.
1. **Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen**: Bitte werfen Sie zunächst einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Dort sollten die Fälligkeit der Gehaltszahlung und weitere Vereinbarungen geregelt sein. Falls Ihnen Gehaltsabrechnungen vorliegen, prüfen Sie, ob vereinbarte Beträge dort aufgeführt sind.
2. **Zahlungsaufforderung schriftlich stellen**: Senden Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung an Ihren ehemaligen Arbeitgeber. Wichtig ist, dass die Forderung in dieser Mahnung klar benannt wird, zum Beispiel: „Ich fordere die Zahlung meines ausstehenden Nettogehalts für die Monate August, September und Oktober bis spätestens zum [setzen Sie einen Termin von mindestens 7 bis 14 Tagen] auf folgendes Konto: ….“ Teilen Sie ebenfalls mit, dass Sie rechtliche Schritte einleiten werden, falls die Zahlung nicht erfolgt.
3. **Nachweise sichern**: Lassen Sie sich Nachweise für Ihre Aufforderung ausstellen, etwa durch Versand per Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Zustellung mit Zeugen. Bewahren Sie auch Arbeitszeiten, Lohnabrechnungen oder andere Dokumente auf, die Ihre Forderung stützen.
4. **Klage vor dem Arbeitsgericht**: Falls der Arbeitgeber nicht fristgerecht zahlt, können Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Die Arbeitsgerichte sind kostenlos für Arbeitnehmer, sodass Sie nicht mit Gerichtskosten belastet sind, wenn der Fall erfolglos bleibt (außer bei anwaltlicher Beauftragung, für die Sie die Kosten übernehmen müssen). In Ihrem Fall wäre das Arbeitsgericht in Düsseldorf zuständig.
5. **Klärung über einen Anwalt**: Da es sich um ein Arbeitsrechtsproblem handelt und Sie auch Sprachbarrieren haben, wäre es ratsam, einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht einzuschalten. Der Anwalt kann in Ihrem Namen Forderungen geltend machen und Sie vor Gericht vertreten. Nutzen Sie hierfür diese Anwaltssuche nach Arbeitsrechtsspezialisten: [Link zur Anwaltssuche im Bereich Arbeitsrecht](https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=arbeitsrecht).
6. **Andere Problematik bei der Firma**: Sie erwähnten, dass andere Mitarbeiter ähnliche Probleme mit der Firma hatten. Sollten mehrere Fälle bekannt sein, könnte es sich um eine systematische Situation handeln. In diesem Fall könnte auch der Austausch mit lokalen Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen nützlich sein, um gemeinsam gegen den Arbeitgeber vorzugehen.
Tipps für Ausländer ohne Deutschkenntnisse:
– Bringen Sie wenn möglich eine Person mit, die Englisch oder Deutsch spricht, um Missverständnisse zu vermeiden.
– Viele Anwälte bieten auch Dienstleistung auf Englisch oder anderen Sprachen an. Schauen Sie darauf bei der Auswahl.
– Arbeitsgerichte bieten oft Unterstützung direkt ohne Anwalt vor Ort. Sie können dort persönlich erscheinen (am besten mit jemandem zum Übersetzen) und Ihre Klage einreichen.
Bitte beachten Sie:
Sollte die Zahlung Ihres Gehalts kurzfristig geklärt werden, sind die Vorschläge hiermit hinfällig. Tun Sie dennoch alles schriftlich und bewahren Ihre Kommunikation auf.
Haftungsausschluss:
Diese Antwort dient zur allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen qualifizierten Anwalt. Für eine verlässliche Einschätzung in Ihrem Fall empfehle ich dringend, rechtlichen Beistand bei Arbeitsrechtsexperten einzuholen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!