22.06.2023

Ausfallentschädigung ohne Vertrag

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    Diskussion
  • #392238 Antworten

    Steffi
    Gast

    Im vergangenen Jahr haben wir bei einem Konditor eine Anfrage für eine Hochzeitstorte gestellt. Im November hat er uns dann darüber informiert, dass er den Termin “blockt” und wir alles weitere im Frühjahr 2023 kümmern werden. Bis heute hat kein weiterer Kontakt stattgefunden. Wir haben uns nun für eine andere Alternative entschieden und ihm gestern mitgeteilt, dass er den Termin wieder freigeben kann. Nun erhalten wir heute von ihm eine Rechnung für “Reservierung/Anzahlung” über 150,00 EUR. Wir sind zum Zeitpunkt der Terminbuchung über keine Kosten / Entschädigungen informiert wurden, uns wurde bis heute auch auf Nachfrage hin, kein Angebot erstellt. Einen Vertrag haben wir nicht unterschrieben. Wir sehen keine Verpflichtung diese Rechnung zu bezahlen und bitten um Ihre Einschätzung.

  • Autor
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  • #392449 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    1. Besteht ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und dem Konditor?

    Zur Beurteilung der Rechtslage ist zunächst zu klären, ob zwischen Ihnen und dem Konditor ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Ein Vertrag setzt grundsätzlich eine übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien voraus, die sich über bestimmte wesentliche Vertragsinhalte einigen.

    2. Was wurde konkret vereinbart?

    Es scheint, dass Sie mit dem Konditor nur darüber gesprochen haben, dass er den Termin blockiert und Sie im Frühjahr 2023 weitere Gespräche führen werden. Es ist jedoch unklar, ob dabei bereits konkrete Vertragsinhalte wie der Preis oder die genaue Gestaltung der Hochzeitstorte vereinbart wurden.

    3. Wurden Sie über Kosten oder Aufwandsentschädigungen informiert?

    Sie geben an, zum Zeitpunkt der Terminbuchung nicht über Kosten oder Entschädigungen informiert worden zu sein. Es stellt sich daher die Frage, ob der Konditor Sie über etwaige Kosten, insbesondere eine Reservierungs- oder Anzahlungsgebühr, informiert hat. Ist dies nicht der Fall, könnte dies gegen eine wirksame Vereinbarung solcher Kosten sprechen.

    4. Liegt eine Aufklärungspflichtverletzung des Konditors vor?

    Sofern der Konditor Sie nicht rechtzeitig und transparent über eine Reservierungs- oder Anzahlungsgebühr informiert hat, könnte dies einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht darstellen. Ein Vertrag, der solche Gebühren enthält, könnte ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nichtig sein.

    5. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der Rechnung?

    Aufgrund der vorliegenden Informationen und mangels Informationen über einen konkreten Vertrag oder etwaige Kosten erscheint es nicht zwingend, dass Sie verpflichtet sind, die Rechnung über die Reservierungs- oder Anzahlungsgebühr zu bezahlen. Eine genaue Beurteilung der Rechtslage ist jedoch nur auf Basis aller relevanten Informationen möglich.

    6. Empfehlung: Rechtsberatung einholen**.

    Um eine verbindliche rechtliche Einschätzung zu erhalten und Ihre Rechte und Pflichten in dieser Situation besser zu verstehen, empfehle ich Ihnen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein auf Vertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihren konkreten Fall prüfen, alle relevanten Fakten berücksichtigen und Ihnen eine individuelle Rechtsberatung geben.

    Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen, sondern lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Für eine verbindliche Rechtsauskunft wenden Sie sich bitte an die Anwaltshotline. Zur Anwaltshotline

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