1) Gibt es eine rechtliche Grundlage für den Beschluss der Eigentümer, alle Fensterrahmen in der Wohnanlage zu streichen?
Es ist wichtig zu klären, ob es eine rechtliche Grundlage für den Beschluss der Eigentümer gibt, alle Fensterrahmen in der Wohnanlage zu streichen. Dazu ist zu prüfen, ob es entsprechende Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung gibt, die den Eigentümern das Recht geben, solche Beschlüsse zu fassen.
2. Habe ich als Mieter das Recht, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Arbeiten und die verwendeten Materialien zu verlangen?
Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht, vor Gesundheitsgefahren in Ihrer Wohnung geschützt zu werden. Da Sie ein Kleinkind haben, ist es verständlich, dass Sie eine Unbedenklichkeitserklärung für die durchgeführten Arbeiten und verwendeten Materialien verlangen möchten. Die Frage ist, ob Ihre Vermieterin verpflichtet ist, Ihnen eine solche Erklärung auszustellen.
3. Hat die Vermieterin das Recht, jede Auskunft über die Arbeiten und Materialien zu verweigern?
Es stellt sich die Frage, ob die Vermieterin das Recht hat, jegliche Auskunft über die Arbeiten und Materialien zu verweigern. Im Mietrecht besteht eine Auskunftspflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter. Es ist zu prüfen, ob diese Pflicht auch Informationen über die Arbeiten und Materialien umfasst.
4. Hätte die Vermieterin alternative Handlungsempfehlungen geben müssen?
Sie haben erwähnt, dass Sie mit einer alternativen Handlungsempfehlung zufrieden gewesen wären, z.B. Ihre Frau und Ihren Sohn für zwei Nächte ausquartieren zu lassen. Es ist zu klären, ob die Vermieterin verpflichtet war, alternative Lösungen anzubieten, um Ihren berechtigten Bedenken hinsichtlich der Arbeiten und der Sicherheit Ihres Säuglings Rechnung zu tragen.
5. Darf der Malerbetrieb die Arbeiten unterbrechen, um Informationen vom Farbenhersteller einzuholen?
Der Malerbetrieb hat die Arbeiten unterbrochen, um Informationen vom Farbenhersteller einzuholen. Es stellt sich die Frage, ob die Firma dazu berechtigt war oder ob sie die Arbeiten unabhängig von der Auskunft des Farbenherstellers fortsetzen musste.
6. Darf die Vermieterin Ihnen Mehrkosten für einen Ersatztermin oder eine Spezialfarbe in Rechnung stellen?
Die Vermieterin hat Ihnen mitgeteilt, dass sie Ihnen Mehrkosten für einen Ersatztermin oder Spezialfarbe in Rechnung stellen wird. Es ist zu klären, ob die Vermieterin dazu berechtigt ist, wenn die Entscheidung, die Arbeiten einzustellen, nicht von Ihnen ausgegangen ist und Sie die Durchführung der Arbeiten zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt haben.
Abschließender Hinweis:
Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Um eine fundierte Rechtsberatung
zu erhalten, empfehle ich Ihnen, sich an eine Anwaltshotline zu wenden. Dort können Sie Ihren konkreten Fall besprechen und erhalten professionelle rechtliche Unterstützung.
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