26.03.2025

Anwalt für LG Heilbronn Klage Schadensersatz wegen Architektenhaftung 63TE

  • Ersteller
    Diskussion
  • #427769 Antworten

    Tobias Klenk
    Gast

    Folgender Sachverhalt:
    Ein Architekt wurde zur Rückzahlung des erhaltenen Honorars verurteilt, da seine Leistung mangelhaft war. Das Urteil ist vollstreckbar. Im Rahmen diese Urteil begründet sich ein Schadensersatz für die Verzögerung durch den Architekten für das Bauobjekt in Höhe von 63.000 EUR entgangene Miete. Der Architekt ist zur Zahlung bereits aufgefordert und die Frist läuft am 05.04.25 ab.
    Es ist eine Klage einzureichen. Gericht ist LG Heilbronn
    Objektfertigstellung 02.01.25, Urteil vom 16.01.25

  • Autor
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  • #427770 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Sehr geehrter Anonym,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie schildern, dass gegen den Architekten bereits ein vollstreckbares Urteil auf Rückzahlung des Honorars besteht. Nun möchten Sie zusätzlich Schadensersatz in Höhe von 63.000 EUR wegen Verzögerung des Bauobjekts geltend machen.

    1. Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs

    Ihr Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Miete könnte sich vor allem aus § 280 Abs. 1, Abs. 2 in Verbindung mit § 286 BGB ergeben, also aus einer Pflichtverletzung des Architekten und der damit verbundenen Verzögerung. Dafür müssen folgende Punkte gegeben sein:

    • Der Architekt hat seine vertraglichen Pflichten verletzt (z. B. fehlerhafte Planung oder Überwachung).
    • Durch diese Pflichtverletzung ist es zu einer Bauverzögerung gekommen.
    • Dadurch haben Sie konkret Einnahmen (die Miete) verloren.
    • Der Schaden lässt sich nachweislich genau beziffern.

    Da der Architekt bereits gerichtlich für seine mangelhafte Leistung haftbar gemacht wurde, spricht einiges dafür, dass ein solcher Schadensersatzanspruch ebenfalls besteht. Wichtig ist, dass Sie den Schaden genau nachweisen können, etwa durch Mietverträge oder Vergleichsmieten.

    2. Zuständiges Gericht

    Da der Streitwert mit 63.000 EUR über der Grenze von 5.000 EUR liegt, ist das Landgericht Heilbronn gemäß §§ 23, 71 GVG zuständig.

    3. Fristen beachten

    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben. Da das Urteil erst am 16.01.2025 erging, beginnt die Frist am 31.12.2025 zu laufen und endet am 31.12.2028.

    4. Vorgehen zur Klageeinreichung

    Da es sich um eine Klage vor dem Landgericht handelt, besteht gesetzliche Anwaltszwang gemäß § 78 ZPO. Das bedeutet, dass Sie zwingend einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, um die Klage einzureichen.

    Empfohlene Schritte:

    1. Alle relevanten Unterlagen (Bauverträge, Zeitpläne, das vorliegende Urteil sowie Nachweise über den Mietausfall) zusammenstellen.
    2. Einen spezialisierten Anwalt für Baurecht und Architektenhaftung beauftragen, um die Klage fachgerecht zu formulieren.
    3. Mit dem Anwalt prüfen, ob weitere Schadenersatzpositionen (z. B. Finanzierungskosten) geltend gemacht werden können.
    4. Die Klage beim Landgericht Heilbronn rechtzeitig einreichen.

    Unter folgendem Link können Sie gezielt nach einem Anwalt für Baurecht/Architektenhaftung suchen: Anwalt für Baurecht finden.

    Fazit:

    Ihre Klage auf Schadensersatz hat gute Erfolgsaussichten, sofern der Schaden nachweisbar auf die mangelhafte Leistung des Architekten zurückzuführen ist. Aufgrund des Anwaltszwangs sollten Sie so schnell wie möglich mit einem Fachanwalt Kontakt aufnehmen, um das Klageverfahren einzuleiten.

    Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen.

    Hinweis: Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen.

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