06.11.2023

Amtsmissbrauch eines Polizisten (?)

  • Ersteller
    Diskussion
  • #394087 Antworten

    ChrisKe
    Gast

    Ich wurde von der Polizei in der allgemeinen
    Verkehrskontrolle von 2 Polizisten angehalten. Der Polizist A ist der
    Bruder von meiner Lebensgefährtin und hatte mich schon länger im Visier.
    An diesem Tag erhielt er von seinem Cousin die Nachricht wo ich mich zu
    welcher Uhrzeit befinden würde um mich anzuhalten. Bei der Kontrolle
    erzählte mir Polizist B es sei seine Entscheidung gewesen mich raus zu
    ziehen, ohne Verdacht oder Ähnliches. Polizist A, also der Bruder meiner
    Partnerin wusste durch den privaten Zusammenhang dass ich hin und
    wieder cannabis konsumiere und hatte mich deshalb im Visier, bestand
    daher auch bei der Kontrolle auf eine Alkohol und BTM Kontrolle mittels
    Speichelprobe. Zweitere war positiv, woraufhin ich ins Krankenhaus zur
    Blutabnahme mitgenommen wurde. Sowohl Polizei, als auch der Amtsarzt
    attestierten mir keine äußeren Auffälligkeiten, mein Blut war jedoch
    auch positiv auf THC.
    Nun habe ich Post von der Polizei erhalten, in der ich mich zum
    Sachverhalt äußern soll und wollte fragen ob ich Möglichkeiten habe,
    gegen den Polizisten A vorzugehen, da er in meinen Augen hier sein Amt
    für private Zwecke missbraucht hat. Meine Partnerin war zum Vorfall
    Beifahrerin und wäre bereit eine Zeugenaussage gegen ihren Bruder
    abzulegen. Zudem habe ich von ihr einen Screenshot eines Chatverlaufs
    mit der Partnerin des Cousins, in dem selbige zugibt dass ihr Partner
    den Polizisten A über meinen Standort und meine Abfahrtszeit informiert
    hat sodass mir die Polizeistreife in einer Seitenstraße auflauern
    konnte.

  • Autor
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  • #394124 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Die von Ihnen gestellte Frage ist sehr komplex und erfordert eine individuelle Rechtsberatung. Ich kann Ihnen hier nur einige allgemeine Hinweise geben, die keine Rechtsberatung darstellen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit erheben.

    Das in Ihrem Fall relevante Rechtsgebiet ist das Straßenverkehrsrecht. Es geht um die Frage, ob die Polizei Sie anhalten und kontrollieren durfte und ob die Ergebnisse der Speichel- und Blutprobe verwertbar sind. Außerdem geht es um die Frage, ob der Polizist A seine Befugnisse überschritten hat, indem er Sie aus persönlichen Gründen ins Visier genommen hat.

    Ich rate Ihnen, sich so schnell wie möglich an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu wenden. Dieser kann Ihre Situation genauer prüfen und Ihnen sagen, welche Schritte Sie unternehmen sollten. Auf rechtsanwalt.com können Sie sowohl die Anwaltshotline nutzen, um eine erste Einschätzung zu erhalten, als auch den passenden Anwalt für Ihr Rechtsgebiet Verkehrsrecht finden.

    Bis dahin sollten Sie Folgendes beachten:

    – Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und äußern Sie sich gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zum Sachverhalt. Schicken Sie auch das erhaltene Schreiben nicht zurück. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten.

    – Bewahren Sie alle Dokumente auf, die mit dem Vorfall zu tun haben, zum Beispiel den Anhaltebescheid, das Blutbild oder den Screenshot des Chatverlaufs. Sie können als Beweismittel dienen.

    – Wenn Ihre Partnerin bereit ist, gegen ihren Bruder auszusagen, sollte sie dies ebenfalls mit einem Anwalt besprechen. Sie könnte sich damit selbst belasten oder in einen Interessenkonflikt geraten.

    – Prüfen Sie mit Ihrem Anwalt, ob Sie gegen den Polizisten A eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs stellen können. Dies hängt davon ab, ob Sie nachweisen können, dass er Sie gezielt verfolgt hat und ob dies Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Kontrolle hatte.

    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen ein wenig weitergeholfen zu haben. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihres Falles.

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