22.01.2024

Amtsgericht gibt Daten weiter

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    Diskussion
  • #394868 Antworten

    Wpwndix
    Gast

    Folgende Situation:

    Person A (Kind)  befindet sich mit Person B (Vater) während des Studiums im Unterhaltsstreit. Kommunikation findet nur über Anwälte statt. Person A wurde nun vom eigenen Anwalt die Aufgabe gegeben, einen bestehenden vollstreckbaren Unterhaltstitel beim Amtsgericht anzufordern, wo 2021 zuletzt ein Gerichtsverfahren zwischen beiden Verfahren stattfand und ein Titel festgehalten wurde. Auf dem Amtsgericht arbeiten Angehörige von Person B. Nun wurde vom Anwalt von Person B mitgeteilt, dass dieser Wissen darüber hat, dass Person A diesen Unterhaltstitel beantragt hat (der Alte wurde vom früheren Anwalt verlegt). Hierdurch ist davon auszugehen, dass Person B durch Personen des Amtsgerichts mitgeteilt bekommen hat, womit sich Person A an dieses gewendet hat. Rückmeldung hat Person A vom Amtsgericht nie bekommen. Person B hat nun mit einem Verfahren gedroht, falls nicht auf einen Vergleich eingegangen wird.

    Wie verhält es sich rechtlich hiermit? Ist dies nicht ein grober Verstoß des Datenschutzes? 

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