AdBlue-Fehlermeldung – greift die Gewährleistung?
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Diskussion
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Im August 2024 habe ich einen Gebrauchtwagen (Opel Mokka X, Baujahr 2018, Kilometerstand ~72.000) bei einem Händler gekauft. Nachdem ich den Wagen abgeholt habe, stand er wegen Urlaub zwei Wochen still. Kurz nachdem ich den Wagen dann gefahren bin, wurde mir eine Fehlermeldung bzgl. AdBlue angezeigt mit dem Hinweis, dass der Wagen in X Kilometern nicht mehr gestartet werden kann. Ich war also gezwungen, schnell zu handeln. In einer Opel-Werkstatt wurde der Wagen ausgelesen und die Meldung konnte entfernt werden. Einen Auslöser hat die Werkstatt nicht gefunden, allerdings wurde auf der Rechnung vermerkt, dass ggf. der Partikelfilter defekt sei. Ich habe dann auch mit dem Händler telefoniert, welcher sich sehr schnell sehr streitlustig gezeigt hat. Auf Anraten eines Anwalts im Rahmen meiner Rechtschutzversicherung habe ich selbst dann ein Schreiben aufgesetzt und den Händler dazu aufgefordert, die Rechnung (~ 260€) für die Analyse zu begleichen. Das ist dann auch kommentarlos geschehen.
Nun zu heute: derselbe Fehler ploppt schon wieder auf und ich kann in zwei Tagen zur Opel-Werkstatt. Ich weiß, dass ich da auch wieder mindestens die 260€ zahlen muss und wenn sich der Verdacht des defekten Filters bestätigt, kommen weitaus höhere Kosten auf mich zu. Wieder habe ich mich beraten lassen und den Händler angerufen, um ihm die Chance zu geben, den Schaden selbst zu beheben oder mir alternativ die Freigabe für die Reparatur zu erteilen. Erneut ist er eigentlich sofort aus der Haut gefahren und hat das Gespräch damit beendet, dass ich seinetwegen ja einen Anwalt einschalten könnte. Daraufhin habe ich erneut im Rahmen meiner Versicherung mit einem Anwalt gesprochen. Da es gerade aber noch keine Diagnose gibt – demnach auch noch keine Rechnung – kann der Anwalt noch nichts machen. Ich habe auch noch keine konkrete Antwort darauf bekommen, ob es sich hier um einen Fall für die Gewährleistung handelt. Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass ich innerhalb von 8 Monaten zwei Mal wegen eines sich wiederholenden Fehlers in der Werkstatt bin und seitdem der Elefant „Filter“ im Raum steht.
Der Händler äußert sich u.a. wie folgt in dem Telefonat: es sei ein Fall für die Garantie, welche er ja extra aus Nettigkeit für seine Käufer anbietet und dass er letztes Jahr die eine Rechnung beglichen hat, war pures Entgegenkommen – er hätte das nicht tun müssen. Beim Kauf habe er mir ja immerhin gesagt, dass der Wagen einwandfrei ist und das würde die Gewährleistung ja schon verringern (was?!). Kurzum: ich sollte dankbar sein, dass ich überhaupt Geld gesehen habe und es sei definitiv kein Thema der Gewährleistung. Ich solle mich mit der Garantie auseinandersetzen. Von ihm habe ich nichts zu erwarten.
Die Garantie gibt es, allerdings scheint der Filter – so wie ich das verstehe – nicht darunter zu fallen. Der Mangel muss schon bestanden haben, als ich den Wagen gekauft habe.
Es handelt sich um einen Diesel und ich fahre eigentlich nur Langstrecke. Im November 24 habe ich eine große Inspektion durchführen lassen, sollte das von Relevanz sein.
Meine Frage: gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich um einen Fall der Gewährleistung handelt – also habe ich realistische Chancen, die mögliche Reparatur dem Händler in Rechnung zu stellen?
Sorry für den Roman. Ich bin überfordert mit den ganzen Instanzen (Werkstatt, Händler, Anwalt) und als sehr konfliktscheuer Mensch, schüchtert mich das Verhalten des Händlers ein. Ich bin niemand, der direkt zum Anwalt läuft und lasse immer mit mir reden. Nur habe ich gerade einfach das Gefühl, dass das alles so nicht OK ist und eine Reparatur von mehreren tausend Euros reißt ein enormes Loch in mein Erspartes.
DANKE!