13.04.2025

Absturzsicherung Mietwohnung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #427873 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ab welcher Fallhöhe sind wir als Vermieter (in Sachsen) verpflichtet, eine Absturzsicherung zu bauen. Und welche Folgen hätten wir zu erwarten, wenn dort jemand abstürzt aufgrund der fehlenden Absturzsicherung.

    Es geht um eine Mauer, die man von ebenerdigem Geländeniveau betreten könnte und auf deren anderen Seite eine Treppe in den zu vermietenden Partykeller führt. An tiefster Stelle sind es dann 1,40m.

  • Autor
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  • #427874 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Sehr geehrter Anonym,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zur Frage der Pflicht zur Anbringung einer Absturzsicherung bei einer Mauer auf einem vermieteten Grundstück in Sachsen. Um Ihnen eine Orientierung zu geben, erläutere ich im Folgenden schrittweise die rechtliche Lage und die möglichen Konsequenzen bei einer fehlenden Absturzsicherung.

    1. Gesetzliche Grundlagen zur Absturzsicherung

    Im Mietrecht und speziell auch im Baurecht gibt es Regelwerke, die sich mit dem Schutz vor Abstürzen befassen. Maßgeblich sind hier insbesondere:

    • Landesbauordnungen – in Ihrem Fall die Sächsische Bauordnung (SächsBO)
    • Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
    • DIN-Normen, wie z. B. DIN 18065 (für Treppen und Geländersicherung)

    Nach § 37 der Sächsischen Bauordnung müssen Balkone, Dachgärten, begehbare Dächer, Treppen, Treppenabsätze, Loggien und ähnliche Stellen mit Absturzsicherungen versehen werden, wenn ihre Absturzhöhe mehr als 1,0 Meter beträgt. Das bedeutet:

    • Ab einer Fallhöhe von über 1,00 Meter besteht eine bauordnungsrechtliche Pflicht zur Sicherung
    • Dies gilt auch für Mauern oder Podeste, die als begehbare Flächen genutzt werden (z. B. wenn Personen dort stehen oder laufen können)

    Ihre Beschreibung, dass es sich um eine Mauer mit einer maximalen Absturzhöhe von 1,40 Metern handelt, lässt darauf schließen, dass hier objektiv eine Sicherungspflicht besteht.

    2. Mögliche rechtliche Folgen bei einem Unfall

    Wenn es an einer solchen ungesicherten Stelle zu einem Absturz kommt, können verschiedene Haftungsfolgen auf Sie als Vermieter zukommen:

    • Zivilrechtliche Haftung (§ 823 BGB) – wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
    • Strafrechtliche Verantwortung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (§ 229 StGB – fahrlässige Körperverletzung)
    • Bußgelder bei Verstößen gegen baurechtliche Vorschriften (nach SächsBO)

    Im Mietverhältnis haben Sie als Eigentümer und Vermieter grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht. Diese verpflichtet Sie, Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen, um Mieter und Dritte (z. B. Gäste) vor Schaden zu bewahren. Wenn eine baurechtlich vorgeschriebene Absturzsicherung fehlt und dadurch ein Unfall passiert, haben Verletzte gute Chancen, erfolgreich Ansprüche gegen Sie geltend zu machen – etwa auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

    3. Konkrete Handlungsempfehlungen für Sie

    • Prüfen Sie die konkrete Bauhöhe bzw. Fallhöhe zusammen mit einem Sachverständigen oder Architekten – ggf. nachmessen
    • Wenn die Fallhöhe wie beschrieben bei 1,40 m liegt, sollten Sie dringend eine Absturzsicherung (z. B. eine Brüstung oder ein Geländer) anbringen
    • Sie sollten auch prüfen (lassen), ob Ihre Immobilie formell genehmigt wurde und ob bei der Nutzung als Partykeller zusätzliche Anforderungen bestehen
    • Für eine rechtlich fundierte Einschätzung empfehle ich dringend, einen Anwalt für Mietrecht oder Baurecht zu konsultieren

    Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem konkreten Fall schon eine baurechtlich relevante Nutzung vorliegt oder ob die Sicherungspflicht auf Sie übergeht, lohnt sich ggf. auch die Rücksprache mit dem Bauamt oder einem Fachanwalt.

    Fazit

    Ab einer Fallhöhe von mehr als 1,00 m (wie in Ihrem Fall 1,40 m) besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Anbringung von Absturzsicherungen, etwa durch ein Geländer. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach und es kommt zu einem Unfall, drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen. Sorgen Sie daher zur Minimierung Ihres haftungsrechtlichen Risikos für eine bauliche Sicherung.

    Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt über die Anwaltssuche Mietrecht.

    Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen Sie sich einen Anwalt auf unserer Website: https://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/

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