07.02.2024

Absehen der Verfahrenskosten aufgrund kein Einkommen als Schüler im Erwachsenenstrafrecht

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395116 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich muss bereits in einem jugendlichen Strafverfahren 12.911,47€ im jetzigen Stand zahlen (was ich sowieso nicht leisten kann) und habe mich selbständig bereits um Niederschlagung der Kosten beim Amtsgericht mit einem selbstgeschriebenen Brief geschickt. Jetzt muss ich noch die Kosten von einem weiteren Verfahren übernehmen, weil es das Erwachsenenstrafrecht betrifft. Ich habe eine Jugendstrafe hinter mir, bin jetzt noch Schüler und habe daher kein Einkommen auch die nächsten Jahre beim Berufseinstieg, da im Studium/Ausbildung schon sowieso kaum Einkommen hat um zu überleben. Außerdem ist es eine unvorstellbare Bürde, die man beim Berufseinstieg hat, was das Gegenteil einer Resozialisierung bewirkt und einem vorkommt als würde man für die nächsten Jahre nur versklavt und nichts ansparen kann, daher selbst mit einer Stundung, Aufschiebung oder Privatinsolvenz ein unwürdiges Leben führen würde. Gibt es eine Möglichkeit die Kosten nicht zahlen zu müssen, da man Schüler ist?

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