07.08.2023

82 Jahre – Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, nachdem ein Spiegel beim Fahren abgefahren wurde

  • Ersteller
    Diskussion
  • #392804 Antworten

    Anonym
    Gast

    auf einer engeren Straße fuhr ich zu weit in der Mitte, so dass trotz ausweichen des Gegners auf dem Grünstreifen, der Spiegel abgefahren wurde. Sowie bin ich auch weitergefahren, da ich dachte jeder hat seinen Schaden und zahlt seinen Teil, da ich noch in den Rückspiegel geschaut habe und der Fahrer auch weitergefahren ist. Hat aber dann weiter hinten umgedreht und ist mir hinterhergefahren, während er die Polizei gerufen hat. Laut Polizei konnten sie nach dem Unfall feststellen, dass ich zu zweit in der Mitte gefahren bin und haben die Spuren auf dem Grünstreifen per Foto gesichert. Deshalb muss ich (82 Jahre) einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde machen, Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen oder keinen Termin und es wird per Aktenlage entschieden.

    Was empfehlen Sie mir zu tun?
    Falls ich zu dem Termin gehen soll, was soll ich sagen bzw wie soll ich mich verhalten?

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

  • Autor
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  • #392810 Antworten

    Christian
    Moderator

    Um die Fragen wie ein Anwalt zu beantworten, muss man zunächst den Sachverhalt analysieren. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

    – Der Unfall ereignete sich auf einer engen Straße, auf der man rechts fahren muss, es sei denn, es gibt besondere Gründe für ein Abweichen von dieser Regel (§ 2 Abs. 2 StVO).

    – Der Fragesteller fuhr zu weit in der Mitte, so dass er den entgegenkommenden Verkehr behinderte und einen Zusammenstoß mit dem Spiegel des anderen Fahrzeugs verursachte (§ 1 Abs. 2 StVO).

    – Der Fragesteller fuhr nach dem Unfall weiter, ohne anzuhalten und sich um den Schaden zu kümmern (§ 142 Abs. 1 StGB). Er nahm irrtümlich an, dass jeder seinen Schaden selbst tragen müsse, was aber nicht der Fall ist, wenn man einen Unfall verursacht hat (§ 249 BGB).

    – Der andere Fahrer verfolgte den Fragesteller und rief die Polizei, die den Unfall aufnahm und Spuren sicherte. Die Polizei stellte fest, dass der Fragesteller zu weit in der Mitte gefahren war und ordnete eine Überprüfung seiner Fahrerlaubnis an (§ 3 FeV).

    Aus dieser Analyse ergeben sich folgende rechtliche Konsequenzen für den Fragesteller:

    – Er muss den Schaden des anderen Fahrers ersetzen, da er diesen durch seine Pflichtverletzung verursacht hat (§ 823 Abs. 1 BGB). Er kann sich nicht darauf berufen, dass der andere Fahrer ausgewichen ist, da dies eine Schadensminderungspflicht darstellt (§ 254 BGB).

    – Er muss mit einer Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechnen, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zur Folge haben kann (§ 142 Abs. 2 StGB). Er kann sich nicht darauf berufen, dass er den Unfall nicht bemerkt hat, da dies nur bei geringfügigen Schäden als Entschuldigungsgrund gilt (§ 142 Abs. 3 StGB).

    – Er muss mit einer Überprüfung seiner Fahrerlaubnis rechnen, die eine ärztliche oder psychologische Untersuchung beinhalten kann (§ 3 FeV). Wenn er diese Untersuchung verweigert oder nicht besteht, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden (§ 3 Abs. 1 FeV).

    Um seine Rechte und Interessen zu wahren, empfehlen wir dem Fragesteller dringend, eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com zu buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung

    Ein erfahrener Anwalt kann ihm helfen, die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen, die Beweislage zu beurteilen und mögliche Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren.

  • #392811 Antworten

    Christian
    Moderator

    Um die Fragen wie ein Anwalt zu beantworten, muss man zunächst den Sachverhalt analysieren. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

    – Der Unfall ereignete sich auf einer engen Straße, auf der man rechts fahren muss, es sei denn, es gibt besondere Gründe für ein Abweichen von dieser Regel (§ 2 Abs. 2 StVO).

    – Der Fragesteller fuhr zu weit in der Mitte, so dass er den entgegenkommenden Verkehr behinderte und einen Zusammenstoß mit dem Spiegel des anderen Fahrzeugs verursachte (§ 1 Abs. 2 StVO).

    – Der Fragesteller fuhr nach dem Unfall weiter, ohne anzuhalten und sich um den Schaden zu kümmern (§ 142 Abs. 1 StGB). Er nahm irrtümlich an, dass jeder seinen Schaden selbst tragen müsse, was aber nicht der Fall ist, wenn man einen Unfall verursacht hat (§ 249 BGB).

    – Der andere Fahrer verfolgte den Fragesteller und rief die Polizei, die den Unfall aufnahm und Spuren sicherte. Die Polizei stellte fest, dass der Fragesteller zu weit in der Mitte gefahren war und ordnete eine Überprüfung seiner Fahrerlaubnis an (§ 3 FeV).

    Aus dieser Analyse ergeben sich folgende rechtliche Konsequenzen für den Fragesteller:

    – Er muss den Schaden des anderen Fahrers ersetzen, da er diesen durch seine Pflichtverletzung verursacht hat (§ 823 Abs. 1 BGB). Er kann sich nicht darauf berufen, dass der andere Fahrer ausgewichen ist, da dies eine Schadensminderungspflicht darstellt (§ 254 BGB).

    – Er muss mit einer Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechnen, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zur Folge haben kann (§ 142 Abs. 2 StGB). Er kann sich nicht darauf berufen, dass er den Unfall nicht bemerkt hat, da dies nur bei geringfügigen Schäden als Entschuldigungsgrund gilt (§ 142 Abs. 3 StGB).

    – Er muss mit einer Überprüfung seiner Fahrerlaubnis rechnen, die eine ärztliche oder psychologische Untersuchung beinhalten kann (§ 3 FeV). Wenn er diese Untersuchung verweigert oder nicht besteht, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden (§ 3 Abs. 1 FeV).

    Um seine Rechte und Interessen zu wahren, empfehlen wir dem Fragesteller dringend, eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com zu buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung

    Ein erfahrener Anwalt kann ihm helfen, die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen, die Beweislage zu beurteilen und mögliche Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren.

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