Guten Tag Herr Colaco,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Rückerstattung der Corona-Strafe in Höhe von 800 Euro. Die Rückforderung von Bußgeldern oder Strafen kann in bestimmten Fällen möglich sein, insbesondere wenn diese auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund fehlerhafter Anwendung des Rechts ergangen sind.
Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:
1. **Prüfung des Bescheids**: Zunächst sollten Sie den Bescheid, der die Strafe verhängt hat, genau überprüfen. Achten Sie darauf, auf welcher Grundlage die Strafe verhängt wurde und ob eventuell Verfahrensfehler vorliegen.
2. **Rechtliche Grundlagen**: In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze, die in solchen Fällen Anwendung finden können. Beispielsweise könnten nationale oder lokale Regelungen zur Corona-Pandemie, die die verhängte Strafe betreffen, fehlerhaft oder unverhältnismäßig gewesen sein. Informieren Sie sich über mögliche Änderungen oder Urteile, die Ihre Strafe betreffen könnten.
3. **Widerspruch einlegen**: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Strafe unrechtmäßig war oder die rechtlichen Grundlagen nicht mehr gültig sind, können Sie in der Regel Widerspruch einlegen. Dieser sollte schriftlich bei der zuständigen Behörde erfolgen. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen und Nachweise beizufügen.
4. **Anwalt konsultieren**: Da es sich um ein rechtliches Thema handelt, ist es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Chancen auf eine Rückerstattung besser einzuschätzen und Sie im Widerspruchsverfahren unterstützen.
5. **Belege aufbewahren**: Halten Sie alle Dokumente und Belege zu Ihrer Strafe und dem Widerspruch an einem sicheren Ort bereit, falls später Fragen aufkommen sollten.
Nehmen Sie sich Zeit, um die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten zu prüfen. Hier ist der Link, um geeignete Anwälte in Ihrem Rechtsgebiet zu finden: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Bußgeldrecht
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihrer Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen.