700 Euro für einen zurückgezogenen Einspruch?
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Diskussion
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<div>Hallo ans Forum,</div><div>
Ein Anwalt berechnet mehr als 700 Euro für einen direkt zurückgezogenen Einspruch auf einen Strafbefehl. Aus meiner Sicht reiner Wahnsinn. Das sind keine 2 Stunden Arbeit gewesen. Kann das angehen?
Ich wäre sehr dankbar für Meinungen/Einschätzungen.
Ich habe den Fall auch ins Jura-Forum geschrieben, dort gab es leider noch keine Antworten, daher die Forumlierung als Beispiel:
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Es geht um die Kosten die Anwälte ihren Mandanten in Rechnung Stellen.
Entscheidend ist dabei nicht welche Kosten legal in Rechnung gestellt werden können, sondern MÜSSEN.Soweit es mir erklärt wurde gibt es da Mindestvorgaben damit kein Dumping ausbricht. Ich habe Tabellen gesehen mit Streitwerten und entsprechenden Kosten. Ich bin also auf dem Stand, dass Anwälte immer einen gewissen Betrag in Rechnung stellen müssen. Stimmt das denn, oder gibt es da doch Freiheiten? Zusätzlich erscheint es mir so, dasss manche Anwälte nur wenige Punkte im Rahmen dieser Vorgaben abrechnen und andere da „findiger“ sind.
Ein Beispielfall:
Person P erhält einen Strafbefehl, recherchiert im Internet und hat den Eindruck das Strafmaß sei deutlich zu hoch.
P wendet sich an einen Anwalt A, dieser legt Einspruch ein, erhält Akteneinsicht und erläutert P die Chancen. P entschließt sich daraufhin den Einspruch zurückzuziehen.Der Fall sei wenig komplex, Der Arbeitsaufwand für
– den (rein formalen) Einspruch und Akteneinsicht (Akte sei weniger als 50 Seiten)
– eine Email mit Erläuterungen (Größenordnung weniger als eine gedruckte Seite Erläuterung, 4 Relevante Seiten der Akte werden per E-mail weitergeleitet)
– ein Telefonat von ca. 5 Minuten
– den (rein formalen, einzeiligen) Rücktritt vom Einspruchbelaufe sich auf vermutlich maximal 1-2 Stunden. Ein Termin zur persönlichen Vorsprache sei nie angedacht worden.
Der Anwalt stelle nun eine Rechnung über mehr als 700€,
wobei er folgende Kosten anführt:220€ Grundgebühr gem Nr 4100 VV RVG
181,50€ Vorverfahrengebühr gem. Nr. 4104 VV RVG
181,50€ Beendigung im Vorverfahren gem 4141 VV RVG
20,00€ Pauschale für Post und Telekommunikation NR 7002 VV RVG
21,50€ Kopien/Fax…. Nr 7000
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624,50
118,66 Mwst.
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743,16Wie zu Anfang die Frage:
Welche Kosten MUSS der Anwalt A abrechnen?
Welche könnte er einer Klientin (die z.B. ohnehin in finanziellen schwierigkeiten steckt) erlassen?
Hat er gar komplette Freiheit dabei welche Kosten er erhebt?