Fachbeitrag 19.02.2026

Zwangsvollstreckung in der Slowakei (2026) – Inkasso und Forderungseintreibung effektiv durchsetzen


Die Zwangsvollstreckung ist das zentrale Instrument zur gerichtlichen Forderungseintreibung in der Slowakei. Nachfolgend erhalten Sie einen strukturierten Überblick über Ablauf, Maßnahmen und Kosten im Bereich Inkasso Slowakei.


1. Exekutionsantrag – Beginn der Zwangsvollstreckung in der Slowakei

Die Zwangsvollstreckung (Exekution Slowakei) beginnt mit dem elektronischen Exekutionsantrag. Dieser kann ausschließlich digital eingebracht werden.

Die Gerichtsgebühr beträgt gemäß dem Gerichtsgebührengesetz 25,- EUR pro Antrag, unabhängig vom Streitwert.

Nach Prüfung durch das zuständige Vollstreckungsgericht wird die Rechtssache – sofern keine Ablehnungsgründe vorliegen – innerhalb von 15 Tagen einem zuständigen Gerichtsvollzieher in der Slowakei zugewiesen.


2. Rolle des Gerichtsvollziehers bei der Forderungseintreibung in der Slowakei

Nach Beauftragung informiert der Gerichtsvollzieher sowohl den Gläubiger als auch den Schuldner über den Beginn der Exekution.

Bei juristischen Personen erfolgt die Zustellung ausschließlich elektronisch über die DataBox.

Mit Zustellung der Mitteilung treten rechtliche Einschränkungen für den Schuldner in Kraft. Er darf nur noch gewöhnliche Rechtsgeschäfte vornehmen:

  • Bei natürlichen Personen: Deckung der Grundbedürfnisse
  • Bei Unternehmern und juristischen Personen: Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäftstätigkeit

Diese Einschränkung dient der Sicherung der erfolgreichen Forderungseintreibung in der Slowakei.


3. Rechte des Schuldners im Exekutionsverfahren

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung in der Slowakei hat der Schuldner innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung folgende Möglichkeiten:

  • Antrag auf Einstellung der Exekution
  • Antrag auf Ratenzahlung
  • Zahlung der gesamten Forderung inklusive Nebenforderungen und Kosten

Der Gerichtsvollzieher darf ausschließlich im Umfang des Exekutionsantrags tätig werden – selbst wenn der Vollstreckungstitel eine höhere Forderung vorsieht.


4. Priorität und Reihenfolge bei der Exekution in der Slowakei

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Für die praktische Durchführung der Exekution Slowakei ist die Reihenfolge maßgeblich, in der einzelne Verfahren dem Gerichtsvollzieher zugewiesen wurden.

Unterhaltsansprüche werden im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorrangig befriedigt.


5. Vermögensauskunft – Zentrale Phase im Inkasso Slowakei

Ein wesentlicher Bestandteil der Forderungseintreibung in der Slowakei ist die Prüfung der Vermögensverhältnisse des Schuldners (Vermögensauskunft).

Zu Beginn der Zwangsvollstreckung holt der Gerichtsvollzieher insbesondere folgende Informationen ein:

  • Auskünfte von allen in der Slowakei ansässigen Banken und Bankfilialen
  • Informationen aus dem Kataster über Immobilienbesitz in der Slowakischen Republik
  • Daten der Sozialversicherung (Arbeitsverhältnis, Sozialleistungen etc.)
  • Informationen aus der Zentralen Evidenz von Fahrzeugen
  • Auskunft aus dem Zentralen Register der Wertpapiere
  • Prüfung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften und Gewerbetätigkeiten

Der Gläubiger erhält innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Exekution einen ersten Bericht über die Vermögensprüfung. Danach erfolgt eine Berichterstattung im Abstand von jeweils 180 Tagen.


6. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung bei Geldforderungen

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung in der Slowakei stehen zur Durchsetzung von Geldforderungen folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Lohnpfändung
  • Kontopfändung
  • Verkauf beweglicher Sachen
  • Verkauf von Wertpapieren
  • Verkauf von Immobilien
  • Verkauf des Unternehmens
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (nur bei bestimmten Arten von Forderungen, wie z.B. der Eintreibung von Unterhaltszahlungen)

Diese Maßnahmen gewährleisten eine effektive Inkasso-Durchsetzung in der Slowakei.


7. Kosten der Forderungseintreibung in der Slowakei

  • Gerichtsgebühr – 25,- EUR pro Exekutionsantrag (unabhängig vom Streitwert)
  • Rechtsanwaltskosten – die Vergütung richtet sich nach dem Streitwert und wird gemäß der Verordnung Nr. 655/2004 GBl. berechnet. Nach Mitteilung des Streitwertes kann eine detaillierte Kostenschätzung erstellt werden
  • Übersetzungskosten – ca. 20 EUR pro Normseite gemäß Verordnung Nr. 491/2004 GBl.
  • Elektronische Signatur und Authentifizierung – Gebühren gemäß Verordnung Nr. 70/2021 GBl.

Fazit:

Die Zwangsvollstreckung in der Slowakei bietet Gläubigern ein strukturiertes und rechtlich geregeltes Verfahren zur effizienten Forderungseintreibung. Durch den elektronischen Exekutionsantrag, die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers sowie umfangreiche Vermögensprüfungen stellt das System eine wirksame Lösung im Bereich Inkasso Slowakei dar.

JUDr. Eva Priehodová - rechtsanwalt.com

JUDr. Eva Priehodová

Banská Bystrica
  • Handelsrecht,
  • Gesellschaftsrecht
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Autor

JUDr. Eva Priehodová

Rechtsanwalt
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